Wenn die Polizei Fahndungsaufrufe über Facebook verbreitet, ist dies genauso legal wie die Veröffentlichung von Fahndungsvideos auf den Internetseiten einer Tageszeitung. Das BVerfG hat darüber hinaus auch die – offene oder verdeckte – „Internetaufklärung“ für verfassungsmäßig erachtet. Die Skandalisierung der „Facebook-Fahndung“ geht an der Wirklichkeit und dem geltenden Recht schonungslos vorbei. Die Hannoveraner Polizei hat […]