Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass es ein Bedürfnis gibt, Internetdienste unter Verwendung eines Pseudonyms zu nutzen. Dienste mit einem „Klarnamenzwang“ stehen daher zurecht unter kritischer Beobachtung (vgl. Härting, „ULD ./. acebook: Jetzt will Weichert gesperrten Nutzern helfen“, CRonline Blog v. 17.12.2012). Fehlanzeige auf EU-Ebene Die Förderung der pseudonymen (oder anonymen) Nutzung von Diensten muss zu den […]