Bereits ein Jahr vor Ablauf der Umsetzungsfrist hatte Deutschland einen Teil der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in das nationale Recht umgesetzt, nämlich die unter dem Schlagwort „Buttonlösung“ bekannt gewordene Vorschrift des Art. 8 Abs. 2 VRRL zur Gestaltung von Bestellschaltflächen im elektronischen Geschäftsverkehr. Damit sollten die damals grassierenden „Abo-Fallen“ eingedämmt werden. Die erste Rechtsprechung zu § 312j […]