Der 9. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat am 31.3.2021 eine für die Praxis wichtige Entscheidung zu den Voraussetzungen von immateriellen Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO gefällt (Aktenzeichen: 9 U 34/21). Danach bleibe es bzgl. dieser Ansprüche bei den allgemeinen zivilprozessualen Regelungen zur Darlegungs- und Beweislast. Durch die dort verankerten Grundsätze zur sekundären Darlegungslast werde Art. 82 DSGVO […]