Die neuen Standardklauseln zur Rechtfertigung von Datenübermittlungen in Drittländer sind verfügbar. Sie sollen nach der Verunsicherung im Nachgang zum Schrems-II-Urteil wieder Struktur in internationale Datentransfers bringen. Die Anwendung der Klauseln ist nicht banal und Rechtssicherheit garantieren sie auch nicht. Aber sie sind ein Schritt nach vorn – auf mittlere Sicht wohl auch der einzige. Im Folgenden […]