Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/4631 v. 15.4.2015) ist verniedlichend und technikfern. Statt sich intensiv mit der Datentechnik auseinanderzusetzen, mit Big Data, künstlicher Intelligenz und Algorithmen, widmet man sich liebevoll den Individualansprüchen sogenannter „Betroffener“. Eine technikferne Verniedlichung, die dazu beitragen […]