Die Medienkampagne gegen Facebook, die die schleswig-holsteinischen Datenschutzbehörde begann, warf verfassungsrechtliche Fragen auf. Eine Behörde ist bei öffentlichen Äußerungen an Recht und Gesetz gebunden und darf nicht versuchen, mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit Ziele zu erreichen, die sie bei Ausübung ihrer gesetzlichen Befugnisse (etwa per Untersagungsbescheid) nicht ohne weiteres erreichen kann (siehe Härting, „Öffentlichkeitsarbeit einer Landesbehörde“ und Härting, […]