Der BGH hat die Frage, ob das „framing“ ein unbenanntes Verwertungsrecht im Sinne der öffentlichen Wiedergabe nach dem Urheberrecht darstellt, mit Beschluss vom 16.05.2013 dem EuGH vorgelegt (BGH, Beschl. v. 16.5.2013 – I ZR 46/12, in CR 7/2013). Die Gründe wurden am 17.6.2013 veröffentlicht (ausführlich zum Framing Conrad, „Kuck’ mal, wer da spricht: Zum Nutzer […]