Heft 3 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 3 vom 01.03.2011, lesen Sie folgende Beiträge:

Aktuelle Kurzinformationen

  • Backu, Frieder, Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungstellung, ITRB 2011, 49
  • Minnerup, Silke, BMJ: Eckpunkte zur Vorratsdatenspeicherung, ITRB 2011, 49
  • Minnerup, Silke, LG Düsseldorf: Keine Impressumspflicht für “Under Construction”- Seite, ITRB 2011, 49
  • Niclas, Vilma / Opfermann, Elisabeth / von Blumenthal, German, BGH: Vorlage an EuGH zu Gebrauchtsoftware, ITRB 2011, 50
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, BGH: Unzulässige Verwertung von Gebäudeaufnahmen, ITRB 2011, 50-51
  • Niclas, Vilma / Opfermann, Elisabeth / von Blumenthal, German, Datenschutz bei Facebook, ITRB 2011, 51

Rechtsprechung

  • BGH v. 1.12.2010 - I ZR 12/08, Urheberrechtswidrige Abstracts – Perlentaucher, ITRB 2011, 51-52
  • BGH v. 3.11.2010 - VIII ZR 337/09, Kein Wertersatz für Prüfung eines Wasserbetts, ITRB 2011, 52-53
  • BGH v. 25.3.2010 - I ZR 130/08, Auskunft über Werbeerlöse durch Videoausstrahlung im Internet, ITRB 2011, 53-54
  • BAG v. 14.7.2010 - 7 ABR 80/08, Internetzugang für jedes Betriebsratsmitglied, ITRB 2011, 54-55
  • OLG Köln v. 11.11.2010 - 6 W 157/10, Zulässige Erweiterung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ITRB 2011, 55
  • OLG Koblenz v. 30.9.2010 - 2 U 1388/09, Unwirksame Webhosting-AGB, ITRB 2011, 55-56
  • OLG München v. 27.9.2010 - 11 W 1894/10, Gerichtskosten bei urheberrechtlichem Auskunftsanspruch, ITRB 2011, 56-57
  • LG Wuppertal v. 19.10.2010 - 25 Qs 10 Js 1977/08-177/10, Strafloses WLAN-Schwarzsurfen, ITRB 2011, 57-58
  • LG Hamburg v. 3.9.2010 - 308 O 27/09, Haftung für User Generated Content, ITRB 2011, 58-59

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Gennen, Klaus / Kremer, Sascha, Social Networks und der Datenschutz, ITRB 2011, 59-63
    Soziale Netzwerke führen nicht nur Lebenslauf und wechselseitige Beziehungen der Nutzer zusammen, sondern sind zugleich u.a. Marktplatz, Spieleplattform und Werkzeug zur schnellen und offenen Kommunikation mit “Kontakten” und “Freunden”. So entstehen – zumal bei intensiver Nutzung – innerhalb kürzester Zeit Datenspuren als Grundlage für ausdifferenzierte Profile nicht nur der Nutzer, sondern auch von mit den Nutzern ggf. auch außerhalb des sozialen Netzwerks verbundenen Dritten, oftmals ohne dass dies den Betroffenen bewusst ist. Der nachfolgende Aufsatz ist Teil der ITRB-Beitragsreihe zu Rechtsfragen von Social Networks (, ITRB 2011, 10; /, Kennzeichenrechte und Social Networks, ITRB 2011, 11; /, Nutzungsbedingungen in Social Networks, ITRB 2011, 40) und setzt sich mit der Frage auseinander, ob und wie die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten in sozialen Netzwerken mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar ist.
     
  • Seffer, Adi / Moser, Maike, Outsourcing im Konzern, ITRB 2011, 63-65
    Die Vergabe von Outsourcing wird zunehmen komplexer. Die Vorteile eines konzerneigenen Dienstleisters sind nur schwer ohne die Nachteile einer unscharfen Bestimmung der Leitungsbeziehung nutzbar zu machen. Neuere Transparenz-, Neutralitäts- und Compliance- Regeln erschweren zudem die ohnehin schon komplexen Prozesse. Wird eine konzerneigene Lösung favorisiert, muss der Auswahlprozess neutral gestaltet und gesteuert werden, um die notwendige Transparenz und Compliance-Konformität zu erreichen.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Redeker, Helmut, Mangelnde Mitwirkung des Kunden bei Softwarelieferung, ITRB 2011, 65-68
    Bei Softwareprojekten müssen die Auftraggeber bei der Erstellung der Software in mehr oder minder großem Umfang mitwirken. Oft entsteht Streit über die Frage, ob sie dies ordnungsgemäß tun bzw. – vor allem, wenn das Projekt in eine Schieflage geraten ist – getan haben. Aus fehlender oder unzureichender Mitwirkung können erhebliche Probleme entstehen. Der Beitrag untersucht die Frage, wie Softwarehersteller bei mangelnder Mitwirkung des Kunden reagieren können und müssen, um ihre Rechte zu wahren. Nach der Darstellung der gesetzlichen Regelung der §§ 642, 643, 322 BGB nimmt er zu der Frage Stellung, ob und in welchem Umfang in diesem Zusammenhang Pflichten des Kunden vereinbart werden können, die über die gesetzlich vorgesehenen Obliegenheiten hinausgehen. Der Beitrag schließt mit einem Hinweis zur praktischen Vertragsgestaltung.
     
  • Intveen, Michael, Beraterverträge in IT-Projekten aus Auftraggebersicht, ITRB 2011, 68-71
    Sowohl die zunehmende Komplexität von IT-Projekten als auch steigender Beratungsbedarf auf Auftraggeberseite machen es vermehrt erforderlich, dass sich Auftraggeber im Rahmen von IT-Projekten externer Berater bedienen. Dies beginnt bei der Beratung zwecks Entwicklung von IT-Strategien, setzt sich im Rahmen der Planung und Realisierung von IT-Projekten fort und endet nicht selten bei in Schieflage geratenen Projekten oder sogar bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen über gescheiterte Vorhaben. Dieser Beitrag befasst sich sowohl mit der Rechtsnatur einiger in Frage kommender Beraterverträge als auch mit dem wesentlichen Vertragsinhalt, wobei Verträge mit anwaltlichen Beratern ausgenommen sind.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Zuverlässige Archivierung elektronischer Dokumente, ITRB 2011, 71-72

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 18.02.2011 09:23