Heft 11 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ITRB Heft 11 (Erscheinungstermin: 01. November 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, EuGH: Keine unbegrenzte Nutzung personenbezogener Daten durch Meta, ITRB 2024, 277

Scheuch, Brian, EuGH: Kein Anspruch auf Eingreifen der Datenschutzbehörde, ITRB 2024, 277

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, BVerfG: Teilweise Verfassungswidrigkeit des BKA-Gesetzes, ITRB 2024, 278

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, BGH: Zulässige Abbildung von Fototapeten, ITRB 2024, 278

Söbbing, Thomas, LG Hamburg: Zulässige Nutzung von Bildern für KI-Training – LAION, ITRB 2024, 278-279

Sommer, Tobias, LG Traunstein: Kein Anspruch auf Datenhosting ausschließlich in der EU, ITRB 2024, 279-280

Rechtsprechung

EuGH v. 10.9.2024 - C-48/22 P / Rössel, Markus, Marktmachtmissbrauch bei bevorzugtem eigenen Preisvergleichsdienst, ITRB 2024, 280-283

OLG Nürnberg v. 23.7.2024 - 3 U 2469/23 / Dovas, Maria-Urania, Keine Auslistungspflicht des Hostproviders aufgrund unkonkreter Beanstandung, ITRB 2024, 283-284

OLG Frankfurt v. 27.6.2024 - 6 U 192/23 / Kunczik, Niclas, Haftung des technischen Dienstleisters für Cookie-Speicherung, ITRB 2024, 284-285

OLG Dresden v. 24.6.2024 - 4 U 168/24 / Trost, Sebastian, Unzulässige E-Mail-Werbung durch einmalige Sponsoringanfrage, ITRB 2024, 285-286

OLG Hamburg v. 20.6.2024 - 3 U 3/24 / Rössel, Markus, Unzureichende Zertifizierung einer Medizin-App, ITRB 2024, 286-288

OLG Köln v. 29.4.2022 - 6 U 243/18 / Elteste, Thomas, Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen – JavaScript-Rechner, ITRB 2024, 288-290

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Bierekoven, Christiane, Die neue KI-Verordnung – Teil 2, ITRB 2024, 290-298

Die Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) soll die Einführung vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz und Innovation und ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Umweltschutz, vor den möglichen schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union sicherstellen. Hierzu implementiert sie einen risikobasierten Ansatz zur Klassifizierung von KI-Systemen und -Modellen und legt entsprechend diesen Klassifizierungen Anforderungen für Entwicklung, Inverkehrbringen, Vertrieb und Verwendung für Akteure fest.
Nachdem der erste Teil einen Überblick über Systematik, Konzept und Governance gegeben und die für das Verständnis der KI-VO in der Praxis wesentlichen Begriffe eingeordnet hat (Bierekoven, ITRB 2024, 264), werden im vorliegenden zweiten Teil die Anforderungen an die unterschiedlichen Arten von KI-Systemen und -Modellen sowie die von Anbietern und Betreibern zu erfüllenden Pflichten erläutert. Dabei wird die Bedeutung dieser Pflichten für die Verantwortlichkeit von Anbietern und Betreibern bei der Konzeption, der Entwicklung, dem Inverkehrbringen, der Inbetriebnahme und der Verwendung von KI-Systemen und -Modellen herausgestellt und aufgezeigt, warum die Spezifizierung der Use Cases die Weichenstellung für die Auswahl des KI-Systems oder -Modells sowie die Vertragsgestaltung bildet.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Schippel, Robert, Vertragsklauseln über KI-Funktionen, ITRB 2024, 298-302

KI-Leistungen werden zunehmend auch in der industriellen Anwendung interessant, sei es, um Qualitätsanforderungen besser erfüllen oder Defekte leichter aufdecken zu können oder im Fall von Predictive Maintenance potentielle Ausfälle von Maschinen oder Anlagen vorherzusehen. in diesem Zusammenhang kommen immer mehr praktische Regelungsbeispiele auf.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung, ITRB 2024, 303



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