Heft 11 / 2011
In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 11 vom 01.11.2011, lesen Sie folgende Beiträge:
Aktuelle Kurzinformationen
-
Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, LG Hamburg: Zulässige Bitte um Rücksendung in Originalverpackung, ITRB 2011, 249
-
von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG Mannheim: E-Mails als verwertbare Zufallsfunde, ITRB 2011, 249
-
Fuchs-Galilea, Stefanie, OLG Frankfurt: Streitwert für Unterlassungsantrag durch Verbraucherschutzverband, ITRB 2011, 249
-
Minnerup, Silke, EU-Rat: Abkommen zum Fluggastdaten-Transfer nach Australien, ITRB 2011, 250
-
Minnerup, Silke, EU-Ministerrat: Forderung ungehinderten Netzzugangs, ITRB 2011, 250
-
von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, vzbv: Mehr Datenschutz durch Gerätevoreinstellung, ITRB 2011, 250
Rechtsprechung
-
BVerwG v. 17.8.2011 - 6 C 15.10, Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät, ITRB 2011, 250-251
-
BGH v. 14.4.2011 - I ZR 38/10, Telefonwerbung ohne wirksame Einwilligung, ITRB 2011, 251-252
-
BAG v. 23.3.2011 - 10 AZR 562/09, Kein Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten, ITRB 2011, 252-253
-
OLG Hamm v. 3.8.2011 - I-3 U 196/10, Kein Drittauskunftsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung, ITRB 2011, 253-254
-
KG v. 15.7.2011 - 5 U 193/10, Haftung einer Hotelbewertungsplattform, ITRB 2011, 254-255
-
OLG Köln v. 25.3.2011 - 6 U 87/10, Auskunftsanspruch gegen in der Schweiz ansässigen Sharehoster, ITRB 2011, 255
-
OLG Frankfurt v. 18.5.2010 - 11 U 69/09, Keine Gebrauchtsoftwareübertragung per Masterdisk, ITRB 2011, 256
-
LG Berlin v. 18.7.2011 - 38 O 350/10, Prepaid-Tarif mit Kostenkontrolle, ITRB 2011, 256-257
-
LG Frankfurt/M. v. 9.5.2011 - 2-01 S 309/10, Schadensersatzpflicht der DENIC als Drittschuldner, ITRB 2011, 257-258
-
LG München I v. 14.4.2011 - 7 O 4277/11, Online-Auswertung von Qualitätstageszeitungen, ITRB 2011, 258-259
-
LG Düsseldorf v. 22.3.2011 - 3 KLs 1/11, Computersabotage durch DDoS, ITRB 2011, 259-260
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
-
Hecht, Florian, Aktuelle Rechtsprechung zur Impressumspflicht im Internet, ITRB 2011, 260-263
Den vielen Vorteilen, die eine Internetpräsenz bietet, stehen Pflichten gegenüber, deren Nichtbeachtung rechtliche Nachteile und Risiken nach sich ziehen kann – nicht zuletzt eine kostenträchtige Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände. Zu diesen Pflichten zählt insb. die oft als “Impressumspflicht” bezeichneten Informationspflicht des Anbieters nach § 5 Abs. 1 TMG und § 55 RStV. Im folgenden Beitrag werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit wichtige Entscheidungen zur Impressumspflicht, die in den Jahren 2009 bis 2011 ergingen oder veröffentlicht wurden, und deren Auswirkungen für die Praxis dargestellt, ergänzt um praktische Hinweise.
-
Söbbing, Thomas / Müller, Nils R., Bring your own Device: Strafrechtliche Rahmenbedingungen, ITRB 2011, 263-266
Fragt man die maßgeblichen Marketing Research Analysten, was neben Cloud Computing der nächste Megatrend in der IT-Branche sein wird, so erhält man immer die gleiche Antwort: “Bring your own Device” (ByoD). Was vor Jahren noch undenkbar war und von IT-Abteilung massiv bekämpft wurde, scheint in den nächsten Jahren völlig selbstverständlich zu werden: Die Nutzung privater Hardware wie Notebooks, Tablet PC's (z.B. ad oder Galaxy Tab) oder Smartphones (z.B. iPhone oder Blackberry) in Unternehmen. Dies bringt eine Reihe betriebswirtschaftlicher Vorteile wie sinkenden Schulungsbedarf, Einsparung bei der Beschaffung der Hardware und höhere Produktivität der Arbeitnehmer mit sich.Aber gerade die Mitarbeiter sind skeptisch gegenüber der beruflichen Nutzung der eigenen Hardware im Büro. So wird z.B. befürchtet, dass das Unternehmen oder einzelne Kollegen aus Fachabteilungen unberechtigten Zugriff auf die private Hardware und Daten nehmen könnten. Dabei sind solche Handlungen ggf. sogar strafbar.Aus Sicht des Arbeitgebers stellt sich dagegen die in einem weiteren Aufsatz in einer folgenden ITRB-Ausgabe zu beleuchtende Frage, ob ein Unternehmen, welches ByoD zulässt, für die Rechtsgutverletzungen auf den privaten Rechnern seiner Mitarbeiter haftet. Datenschutz- und arbeitsrechtliche Fragestellungen sind späteren Beiträgen vorbehalten.
Hinweise zur Vertragsgestaltung
-
Koch, Frank A., Werknutzung durch Streaming, ITRB 2011, 266-269
Das Streamen von Filmen oder Songs ist zum Massenmarkt geworden. Die Mehrzahl der Angebote im Internet basiert mittlerweile auf eingeräumten Lizenzen – Grund genug, das Urhebervertragsrecht des Streamings kurz zu skizzieren.
-
Loibl, Helmut / Sobola, Sabine, eEnergy – ein Zukunftsszenario, ITRB 2011, 269-271
Die Sicherstellung unserer Versorgung mit “eEnergie”, also intelligent gespeicherter und verteilter Energie, ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Die sie begleitenden rechtlichen Fragestellungen sind vielfältig und reichen vom Energierecht über das Gesellschaftsrecht bis hin zum IT-Vertragsrecht und klassischen Datenschutzrecht. Im vorliegenden Beitrag wird in einem Zukunftsszenario eine Versorgung unserer Gesellschaft mit Strom aus erneuerbaren Energien, der über ein intelligentes Netz verteilt wird, gezeichnet. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Skizzierung einer vertraglichen Gestaltung und deren Akteure gelegt.
Literaturempfehlung
-
Minnerup, Silke, Datenschutz bei verhaltensorientierter Nutzeransprache, ITRB 2011, 271-272
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 20.10.2011 15:35