Heft 7 / 2012
In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 7 vom 01.07.2012, lesen Sie folgende Beiträge:
Aktuelle Kurzinformationen
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Minnerup, Silke, Entwurf einer EU-Richtlinie für verwaiste Werke, ITRB 2012, 145
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Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie, ITRB 2012, 145-146
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Minnerup, Silke, OLG Köln: Keine Störerhaftung des Anschlussinhabers für Ehepartner, ITRB 2012, 146
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von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, Linkhaftung auch bei geparkten Domains, ITRB 2012, 146
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von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, Onlinekonsultation der EU zum Umgang mit illegalem Webinhalt, ITRB 2012, 146-147
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von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, EU-Datenschutz bei Google, ITRB 2012, 147
Rechtsprechung
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EuGH v. 2.5.2012 - Rs. C-406/10, Kein Urheberrechtsschutz für Funktionalität eines Computerprogramms, ITRB 2012, 147-148
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EuGH v. 19.4.2012 - Rs. C-461/10, Europarechtskonformität urheberrechtlicher Auskunftsansprüche, ITRB 2012, 148-149
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BVerfG v. 21.3.2012 - 1 BvR 2365/11, Instruktions- und Kontrollpflichten des Anschlussinhabers, ITRB 2012, 149-150
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OLG Stuttgart v. 19.4.2012 - 2 U 91/11, Mitstörerhaftung des Domainparkingproviders für Tippfehlerdomain, ITRB 2012, 150-151
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OLG Frankfurt v. 8.3.2012 - 16 U 125/11, Kein Löschungsanspruch gegen Bewertungsportal für Ärzte, ITRB 2012, 151-152
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OLG Hamburg v. 13.2.2012 - 3 W 92/11, Unzulässige vorbeugende Unterlassungserklärung bei Filesharing, ITRB 2012, 152-153
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VGH Bayern v. 29.2.2012 - 12 C 12.264, Keine Kündigung wegen Äußerungen bei Facebook, ITRB 2012, 153-154
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LG Hamburg v. 24.4.2012 - 312 O 715/11, Haftung für als privat verschleierte Blog-Kommentare, ITRB 2012, 154
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KG v. 26.1.2012 - 23 W 2/12, Unzulässige Preisaufspaltung für Mobiltelefon, ITRB 2012, 154-155
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AG Frankfurt/M. v. 13.2.2012 - 31 C 2528/11 (17), Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands, ITRB 2012, 155-156
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
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Sieling, Carola / Lachenmann, Matthias, Wettbewerbsrechtliche Aspekte bei Werbung in sozialen Netzwerken, Werbung im sozialen Netzwerk Facebook (auch) bei Bring your own Device, ITRB 2012, 156-159
Onlinemarketing ist aufgrund der vielfältigen Angebote sehr beliebt – jedoch werden durch das UWG die Möglichkeiten, rechtskonform zu werben, stark eingeschränkt. Soziale Netzwerke wie z.B. Facebook bieten eine Vielzahl von Werbetools, jedoch stehen diese nicht immer mit deutschem Recht in Einklang. Vor Untersuchung der Rechtsfragen bei Nutzung privater Geräte und Accounts im geschäftlichen Betrieb (III.) befasst sich der Beitrag mit der Darstellung der Rechtslage (I.) und fährt fort mit der Untersuchung der Zulässigkeit der einzelnen Werbemöglichkeiten in sozialen Netzwerken (II.).
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Wienen, Amrei Viola, Prangerwirkung von Onlineveröffentlichungen, Zulässigkeit und Grenzen der Verdachtsberichterstattung, ITRB 2012, 160-162
Persönlichkeitsrechte können durch die Prangerwirkung bedenklicher Facebook-Postings im Kontext mit Verdachtsberichterstattung erheblich gefährdet werden. In den letzten Monaten und Wochen überschlugen sich dazu die Ereignisse. So wurde Ende Mai 2012 ein achtzehnjähriger Schüler zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt: Er hatte auf Facebook zur Lynchjustiz aufgerufen, nachdem ein Siebzehnjähriger wegen eines Mordes – zu Unrecht, wie sich später herausstellte – unter Verdacht geraten war. Unter welchen Voraussetzungen ist Verdachtsberichterstattung nach aktueller Rechtsprechung zulässig und wie können dabei insb. im Hinblick auf soziale Netzwerke Persönlichkeitsrechte und Medienaufgaben berücksichtigt werden?
Hinweise zur Vertragsgestaltung
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Scholz, Jochen, Sind “Lizenzen” kündbar?, Beendigung der Nutzungsrechtseinräumung bei Softwareüberlassung, ITRB 2012, 162-165
Software wird meist nicht auf der Grundlage von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miete), sondern aufgrund von Kauf- oder Projektverträgen, also Austauschverträgen, überlassen. Dennoch enthalten auch solche Verträge nicht selten eine Regelung, die dem Verkäufer (ggf. unter bestimmten Voraussetzungen) die Kündigung der eingeräumten Lizenzen erlaubt. Auch ohne solche Kündigungsklauseln drohen gelegentlich Verkäufer in Streitfällen, etwa bei behaupteter Lizenzüberschreitung durch den Käufer, die verkauften Lizenzen aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Folgenden wird näher untersucht, ob insb. Käufer von Software tatsächlich unter dem Damoklesschwert einer Kündigung ihnen eingeräumter Lizenzen leben müssen.
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Redeker, Helmut, Rechtsprobleme des Softwarewechsels, ITRB 2012, 165-167
Unternehmen können sich aus vielen Gründen entschließen, die von ihnen eingesetzte Software zu wechseln. Es kann z.B. sein, dass man mit dem bisherigen Anbieter nicht mehr zufrieden ist, weil die Betreuung nicht stimmt. Möglicherweise hält auch das Entwicklungspotential der Software nicht mit der Entwicklung des Unternehmens mit und es soll deswegen eine neue, anders dimensionierte Software eingesetzt werden. Bei einem solchen Softwarewechsel stellt sich eine ganze Reihe rechtlicher und praktischer Fragen, die im Folgenden aufgezeigt werden. Lösungen werden kurz angedeutet, sind aber jeweils im Einzelfall herauszuarbeiten, weil sie von den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien abhängen.
Literaturempfehlung
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Minnerup, Silke, Rechtliche Einordnung von Freundschaftsempfehlungen, ITRB 2012, 167-168
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 03.07.2012 14:35