Heft 9 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 9 vom 01.09.2012, lesen Sie folgende Beiträge:

Aktuelle Kurzinformationen

  • Minnerup, Silke, BMJ: Referentenentwurf zu Schutzfristen, ITRB 2012, 193
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, BGH: Haftungsmaßstab für File- Hosting-Provider, ITRB 2012, 193
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, LG Halle: Keine Vertragsstrafe für rechtsverletzenden Suchmaschineneintrag, ITRB 2012, 193

Rechtsprechung

  • EuGH v. 19.7.2012 - Rs. C-376/11, Unzulässige treuhänderische .eu-Domainregistrierung, ITRB 2012, 194
  • BGH v. 19.7.2012 - I ZR 24/11, Fortbestehen der Unterlizenz bei Erlöschen der Hauptlizenz, ITRB 2012, 194-196
  • BGH v. 19.7.2012 - I ZR 70/10, Fortbestand von Unterlizenzen auch bei Kündigung des Hauptlizenzvertrags, ITRB 2012, 196-197
  • BGH v. 19.4.2012 - I ZB 80/11, Drittauskunft ohne gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung, ITRB 2012, 197-198
  • Bundesgericht Schweiz v. 31.5.2012 - 1C-230/2011, Google Street View in der Schweiz, ITRB 2012, 198-199
  • AG Tempelhof Kreuzberg v. 6.10.2011 - 18 C 128/11, Nichtigkeit einer Forderungsabtretung aus Telekommunikationsvertrag, ITRB 2012, 199-200
  • AG Kempten v. 25.5.2011 - 1 C 542/11, Kein kurzfristiges Call-by-Call für Modemeinwahl, ITRB 2012, 200

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Selk, Robert, Das Schicksal von ASP- und SaaS-Services in der Insolvenz des Anbieters, ITRB 2012, 201-206
    Software wird dem Kunden oft im Weg des ASP oder SaaS zur Verfügung gestellt. Doch welche Rechte hat er, wenn sich der ASP- oder SaaS-Anbieter in Insolvenz befindet? Nach aktuellem Recht sieht es für den Kunden in einem solchen Fall alles andere als gut aus. Der Beitrag stellt die Rechtslage dar und zeigt die wichtigsten Möglichkeiten der Vertragsgestaltung.
  • Geuer, Ermano, Einwilligung in Cookieempfang durch Browsereinstellungen?, Schlussfolgerungen aus einer Auslegung der gesetzlichen Regelung in Österreich, ITRB 2012, 206-208
    Die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie (RL 2002/58/EG) bezüglich Cookies verlief in Europa nur sehr schleppend. Mittlerweile haben zwar viele Mitgliedsstaaten – nicht jedoch Deutschland – die entsprechenden Regelungen umgesetzt, allerdings besteht Uneinigkeit, inwiefern in den Empfang von Cookies durch die Einstellungen im Browser eingewilligt werden kann. Anhand der Umsetzung in Österreich soll diese Möglichkeit im Hinblick darauf diskutiert werden, ob sich in Deutschland eine ähnliche Umsetzung empfiehlt.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Intveen, Michael, Softwarelizenzaudits aus Anwendersicht, Lizenzaudit als Risiko und Chance, ITRB 2012, 208-213
    Bereits die Ankündigung eines Audits zur Überprüfung der beim Anwender eingesetzten Softwarelizenzen führt dort ganz regelmäßig zu erheblicher Unruhe und spürbarer Verunsicherung. Ob bzw. in welchem Umfang die von Unternehmen auf der Anwenderseite eingesetzte Software “richtig” lizenziert ist, sollte sich zwar auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen Softwarelizenzmanagements zumindest im Wesentlichen ermitteln lassen. Allerdings zeigen sich selbst im Rahmen eines solchen Lizenzmanagements, das nach wie vor nicht der Regelfall zu sein scheint, eine Reihe von Problemfeldern, die in diesem Beitrag angesprochen werden sollen. Dies gilt auch für die Frage, ob und in welchem Umfang Softwareunternehmen überhaupt berechtigt sind, bei Anwendern Audits durchzuführen.
  • Söbbing, Thomas, Cross-Default-Klauseln in IT-Verträgen, Regelungsgegenstände und AGB-rechtliche Zulässigkeit von Compliance- und Bonitätsvorgaben, ITRB 2012, 213-215
    Eine Cross-Default-Klausel regelt, dass ein Vertrag selbst dann fristlos gekündigt werden kann, wenn zwar die Pflichten aus dem eigenen Vertrag nicht verletzt werden, aber der Vertragspartner gegenüber Dritten vertragsbrüchig wird oder sich nicht gesetztreu verhält. Die Verletzung (Default) betrifft nicht den Vertrag selbst, sondern andere Rechtsverhältnisse (cross). Denkbar ist etwa der Fall, dass eine Datenschutzverletzung im Bereich eines Dritten Auswirkungen auf den IT-Vertrag hat und dazu führen kann, dass das Vertragsverhältnis gekündigt wird.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, IT-Outsourcingverträge, ITRB 2012, 215-216

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 28.08.2012 11:31