Heft 4 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 4 vom 02.4.2014, lesen Sie folgende Beiträge.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, KG: Rechtswidrige Facebook-AGB, ITRB 2014, 73
  • Minnerup, Silke, LG Dortmund: Streitige Impressumspflicht bei XING, ITRB 2014, 73
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, NSA: Datenaufbewahrungspflicht zwecks Beweissicherung, ITRB 2014, 73

Zeitschriften-App mit ITRB, ITRB 2014, 74

Rechtsprechung

  • EuGH v. 13.2.2014 - Rs. C-466/12 / Rössel, Markus, Keine öffentliche Wiedergabe durch Framing, ITRB 2014, 74-75
  • BGH v. 17.7.2013 - I ZR 129/08 / Wolff-Rojczyk, Oliver, Erwerb und die Nutzung gebrauchter Software – UsedSoft II, ITRB 2014, 75-77
  • OLG Köln v. 13.12.2013 - 6 U 114/13 / Kunczik, Niclas, Unzulässiges Filmzitat bei YouTube, ITRB 2014, 77-78
  • OLG Schleswig v. 13.9.2013 - 2 AR 28/13 / Vogt, Aegidius, Gerichtsstand für Urheberrechtsverletzung im Internet, ITRB 2014, 78-79
  • LG Köln v. 30.1.2014 - 14 O 427/13 / Hecht, Florian, Fehlende Urheberbenennung in Bilddatei – pixelio.de, ITRB 2014, 79
  • LG Berlin v. 19.11.2013 - 15 O 402/12 / Kartheuser, Ingemar, Teilweise unwirksame Google-AGB, ITRB 2014, 79-80
  • LG Freiburg v. 4.11.2013 - 12 O 83/13 / Vogt, Aegidius, Haftung für Werbeposting eines Mitarbeiters, ITRB 2014, 80-81

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Backu, Frieder / Bayer, Irene, Steuerupdate 2014, Überblick über wesentliche steuerliche Entwicklungen aus IT-rechtlicher Sicht, ITRB 2014, 82-85
    Der nachfolgende Beitrag knüpft an das Steuerupdate 2013 (/, ITRB 2013, 35) an. Das für das Jahr 2013 geplante Jahressteuergesetz ist zwar gescheitert. Allerdings sind etliche dort geplante Vorhaben umgesetzt worden. Dies erfolgte insb. durch das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG). Daneben sind Änderungen aufgrund von auf Gemeinschaftsebene verabschiedeten Richtlinien oder auf internationaler Ebene erlassenen Beschlüssen zu berücksichtigen. Im Übrigen bleibt abzuwarten, welche steuerlichen Änderungen die große Koalition beschließt. Der Koalitionsvertrag v. 27.11.2013 enthält wenige konkrete Vorhaben.
  • Feldmann, Eva, Angebotsrücknahme bei einer Internetauktion, ITRB 2014, 85-88
    Bei der Auslegung eines bei einer Internetauktion abgegeben Angebots sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters der Internetauktionsplattform heranzuziehen. Ist hierin geregelt, dass ein Kaufvertrag nicht zustande kommt, wenn der Anbietende gesetzlich berechtigt ist, sein Angebot zurückzuziehen, so steht das Angebot für den Bieter als Erklärungsempfänger unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Schirmbacher, Martin / Engelbrecht, Simon-Vincent, Neues Verbraucherrecht: Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit, ITRB 2014, 89-92
    Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) wird zum 13.6.2014 in Kraft treten und weitreichende Folgen auch hinsichtlich der zu erteilenden Informationspflichten haben. Im Folgenden geht es nicht um deren Inhalt, sondern um die gesetzliche Ausnahmeregelung in Art. 246a § 3 EGBGB, nach der erleichterte Informationspflichten des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit gelten.
  • Söbbing, Thomas, In-Memory-Technologien, Urheber- und schuldrechtliche Fragen bei der Softwarenutzung auf Systemen mit In-Memory-Technologie, ITRB 2014, 92-95
    Moderne IT-Infrastrukturen, wie Cloud Computing und Big Data Systeme, verlangen große Rechner- und Speicherkapazitäten. Anwenderunternehmen stehen vor der Herausforderung, großen Datenvolumina schnell und effektiv abrufen und aufbereiten zu müssen, um den wachsenden Herausforderungen effektiv begegnen zu können. IT-Unternehmen entwickeln deshalb neue Speicherverfahren, um diese Datenmengen verarbeiten und verwalten zu können. Firmen wie z.B. SAP und Amazon sehen die Lösung in der sog. In-Memory-Technologie. Dabei wird der Arbeitsspeicher des Servers als Datenspeicher (quasi als Festplatte) verwendet. Es ergibt sich die rechtliche Frage, ob Softwarehersteller bei der Lizenzierung ihrer Software grundsätzlich entscheiden können, ob ihre Software auf IT-Systemen mit In-Memory-Technologie verwendet werden darf und ob sie hierfür eine höhere Vergütung verlangen können.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Datenschutz bei Rückgabe oder Überlassung von Datenträgern, ITRB 2014, 95-96

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 25.03.2014 15:29