Heft 7 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 7 vom 02.7.2014, lesen Sie folgende Beiträge.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Minnerup, Silke, BGH: Keine Vererbbarkeit eines Anspruchs wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, ITRB 2014, 149
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, OLG Koblenz: Löschung von Intimfotos nach Beziehungsende, ITRB 2014, 149
  • Söbbing, Thomas, LG Berlin: WhatsApp-AGB in deutscher Sprache, ITRB 2014, 149
  • Niclas, Vilma / Höltge, Julia, AG Stuttgart-Bad Cannstatt: Unzulässige Werbung in Auto-Reply-Mails, ITRB 2014, 149-150
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, AG München: Keine Rückwirkung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, ITRB 2014, 150
  • Minnerup, Silke, Schlichtungsstelle für Google-Löschungsanträge, ITRB 2014, 150

Rechtsprechung

  • EuGH v. 13.5.2014 - Rs. C-131/12 / Rössel, Markus, Recht auf Vergessenwerden bei Suchmaschinen, ITRB 2014, 150-151
  • OLG Köln v. 8.4.2014 - 15 U 199/11 / Vogt, Aegidius, Löschung persönlichkeitsrechtsverletzender Autocomplete-Vorschläge, ITRB 2014, 151-152
  • OLG Köln v. 14.3.2014 - 6 U 172/13 / Vogt, Aegidius, Pflicht zur Angabe von Endpreisen einschließlich kommunaler Abgaben, ITRB 2014, 152-153
  • OLG Köln v. 19.2.2014 - 6 U 49/13 / Geuer, Ermano, Keine Haftung für Wettbewerbsverstoß auf verlinkter Seite, ITRB 2014, 153-154
  • KG v. 24.1.2014 - 5 U 42/12 / Kartheuser, Ingemar, Unzureichende Information über “Freunde finden“-Funktion, ITRB 2014, 154-155
  • LG Berlin v. 11.3.2014 - 16 O 73/13 / Wolff, Christian, Urheberrechtswidriges Keyselling, ITRB 2014, 155-156
  • LG Kiel v. 6.12.2013 - 5 O 372/13 / Rössel, Markus, Zulässige Ärztebewertung, ITRB 2014, 156-157

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Buchalik, Barbara, 3D-Drucker und das Urheberrecht, ITRB 2014, 158-163
    Der 3D-Druck wirft wie alle neuen Technologien, die auch zur Replikation schutzfähiger Gegenstände geeignet sind, spannende Rechtsfragen auf. Der Schwerpunkt der Diskussion liegt dabei auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Dieser Beitrag beschränkt sich auf das Urheberrecht und analysiert die möglichen Verwertungs- und Nutzungshandlungen, die durch die Verwendung von 3D-Drucktechnologie insb. im privaten Bereich auftreten können. Nach einer Darstellung des technischen Hintergrunds (I.) wird das anzuwendende materielle Recht in Bezug auf die einzelnen Stufen des 3D-Druckvorgangs analysiert (II.), bevor die Konsequenzen der voranschreitenden Digitalisierung des Urheberrechts und mögliche Lösungsansätze aufgegriffen werden (III.).
  • Rademacher, Stephan, Medienrecht im Schulalltag, Anmerkungen zu ausgewählten Rechtsfragen des schulischen Urheber- und Datenschutzrechts, ITRB 2014, 164-169
    Fragt man Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn schulrechtlicher Fortbildungen zum Medienrecht danach, was sie zu dem Thema eigentlich schon wissen, erhält man im Grunde immer dieselbe Antwort: “Eigentlich nichts.“ Evtl. wird die Zahl 20 genannt, so viele Seiten dürfe man doch aus Büchern für den Unterricht kopieren. Aber sonst?Eine unbefriedigende Situation, vor allem wenn man bedenkt, dass Lehrkräfte bei ihrer täglichen Arbeit zwingend mit urheberrechtlichen Fragen in Kontakt kommen, bspw. bei der Erstellung von Arbeitsmaterial für die nächste Unterrichtsstunde, beim Abspielen von Filmen oder Fernsehsendungen im Unterricht oder beim Hochladen von Unterrichtsmaterial auf einen Server.Der vorliegende Beitrag thematisiert an verschiedenen Beispielen aus dem Schulalltag medienrechtliche Fragen, die noch nicht hinreichend geklärt erscheinen und deshalb häufig zur Verunsicherung bei Schulleitungen und Kollegien führen. Zunächst soll ein kurzer Blick auf die “Bring your own Device“-Thematik geworfen werden (1.). Den Schwerpunkt des Beitrags bilden sodann Rechtsfragen rund um das Vorführen von Filmwerken im Schulunterricht (2.). Abschließend wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich auch Schulen auf die urheberrechtliche Schranke des § 52b UrhG berufen können und Werke an elektronischen Leseplätzen wiedergeben dürfen (3.).

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Ernst, Stefan, Kostentragung für Einbau und Installation im Gewährleistungsrecht, Folgen der Rechtsprechung für private und unternehmerische Verträge, ITRB 2014, 169-171
    Der Fall ist gar nicht so selten: Der Kunde erwirbt einen PC, eine Computer- oder Telefonanlage und lässt sich diese vom Lieferanten, der in der Regel zugleich der Verkäufer ist, sogleich installieren, was dann auch vereinbarungsgemäß gesondert zu bezahlen ist. Ist die Hardware nun aber mangelhaft, wird innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Neueinrichtung erforderlich. Darf diese erneut berechnet werden? Das Ergebnis kann unterschiedlich sein und auch davon abhängen, ob der Kunde als Privatperson oder geschäftlich handelt.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Neue Werbeformen im Internet, ITRB 2014, 171-172

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 24.06.2014 09:46