Heft 3 / 2015
In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 3, Erscheinungstermin: 15. März 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Computerrecht
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Zech, Herbert, Daten als Wirtschaftsgut – Überlegungen zu einem “Recht des Datenerzeugers“, CR 2015, 137-146
“Big Data“ hat Anwenderdaten als neuartiges Schutzgut in das Blickfeld der juristischen Diskussion gerückt. Der Beitrag diskutiert die mögliche Ausgestaltung und die rechtlichen Grundlagen eines “Rechts des Datenerzeugers“. Nach einer knappen Zuspitzung dieser wichtigen Herausforderung für das Immaterialgüterrecht (I.) werden zunächst wesentliche Eigenschaften von Daten und deren Bedeutung als neuartiges Immaterialgut dargestellt (II.). Sodann wird untersucht, wie und wem Daten rechtlich zugewiesen sind oder sein können (III.). Abschließend wird die Schaffung eines möglichen “Rechts des Datenerzeugers“ diskutiert (IV.). Trotz bestehender Bedenken sprechen gute Gründe für die Einführung eines solchen Rechts.
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Kremer, Sascha / Sander, Stefan, Der EVB-IT Systemvertrag – doch kein (einheitlicher) Werkvertrag?, CR 2015, 146-153
Urteile, deren Entscheidungsgründe sich zur Rechtsnatur der Absprachen im EVB-IT Systemvertrag verhalten, liegen bislang nicht vor. In der Literatur finden hierzu nur Zitate aus dem EVB-IT Systemvertrag selbst und die Wiedergabe der Rechtsansicht der Beauftragten der Bundesregierung für die Informationstechnik. Der nachfolgende Beitrag skizziert daher zunächst die Kriterien der Rechtsprechung für die Beurteilung komplexer Vertragswerke (I.). Anhand dieser Maßstäbe wird sodann der aktuelle EVB-IT Systemvertrag untersucht (II.) und eine vertragstypologische Einordnung vorgenommen (III.).
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Kahler, Thomas, Outsourcing im öffentlichen Sektor und § 203 Abs. 2 StGB, CR 2015, 153-157
Der Aufsatz untersucht, ob ein Outsourcing im öffentlichen Sektor trotz des besonderen Schutzes des Amtsgeheimnisses gem. § 203 Abs. 2 StGB zulässig ist. Als Ausgangspunkt wird die Situation des Outsourcing im privaten Sektor für die gesetzlichen Berufsgeheimnisse gem. § 203 Abs. 1 StGB dargestellt (I.). Das strafrechtliche Risiko des Outsourcing bei Berufsgeheimnisträgern gem. § 203 Abs. 1 StGB entsteht dadurch, dass die Regelung über die Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG keine tatbestandsausschließende, spezialgesetzliche Befugnisnorm darstellt.Der Wortlaut mehrere Landesdatenschutzgesetze weist allerdings darauf hin, dass die Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung in den Landesdatenschutzgesetzen eine spezialgesetzliche Befugnisnorm in Hinblick auf das Amtsgeheimnis gem. § 203 Abs. 2 StGB für das Outsourcing im öffentlichen Sektor darstellen. Dieser Befund kann auf alle Landesdatenschutzgesetze übertragen werden, da alle personenbezogen Daten in der Landesverwaltung unter das Amtsgeheimnis fallen und die Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung in den Landesdatenschutzgesetzen gerade in Ansehung dieses umfassenden Schutzes der Daten durch das Amtsgeheimnis erlassen worden sind.Für die personenbezogen Daten der Bundesverwaltung gilt auch § 11 BDSG als spezialgesetzliche Befugnisnorm gem. § 203 Abs. 2 StGB. Die Doppelnatur, dass § 11 BDSG im öffentlichen Bereich eine spezialgesetzliche Befugnisnorm, im privaten Sektor dagegen für die Berufsgeheimnisse gem. § 203 Abs. 1 StGB keine spezialgesetzliche Befugnisnorm darstellt, erklärt sich durch die systematische Auslegung des BDSG.Im öffentlichen Sektor kann also ein Outsourcing aufgrund der Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung in den Landesdatenschutzgesetzen und im BDSG ohne strafrechtliche Risiken erfolgen. Sofern Daten unter besondere Amtsgeheimnisse fallen, sind allerdings die jeweiligen Sonderregelungen zu beachten.
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OLG Düsseldorf v. 14.3.2014 - I-22 U 134/13, OLG Düsseldorf: Individuelle Programmierleistung als Werkvertrag, CR 2015, 158-162
Telekommunikationsrecht
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Sörries, Bernd, Die Vectoring-Technologie: Fluch oder Segen?, CR 2015, 162-167
Inwieweit Anreize für einen zukunftsoffenen und nachhaltigen Infrastrukturausbau bestehen und welche regulatorischen und gesetzlichen Maßnahmen den Ausbau fördern können, ist zentraler Gegenstand dieses Aufsatzes. Anreize zum Ausbau resultieren einerseits aus dem Wettbewerb auf einer technischen Plattform (z.B. DSL), und andererseits aus dem Wettbewerb unterschiedlicher Zugangstechnologien (DSL, Kabel, Funk). Somit werden die intra- und inter-modalen Wettbewerbseffekte im Breitbandmarkt analysiert. Hierbei kommt der Vectoring-Technologie, deren Einsatz nunmehr auch im Nahbereich eines Hauptverteilers bei der BNetzA beantragt ist, eine zentrale Bedeutung zu, weil sie sowohl die Wettbewerbspositionen der Festnetzanbieter im inter-modalen Wettbewerb mit Breitbandkabelanbietern verändert, als auch maßgeblich die künftigen Anreize für den weiteren Ausbau der Netzinfrastrukturen beeinflusst. So könnte Vectoring zwar kurzfristig ein “Segen“ sein, weil sich damit die (politisch) definierte Übertragungsbandbreite erstmals im Festnetz realisieren lässt. Mittel- bis langfristig könnten hingegen mit dieser Technik bzw. weiteren Technologien, die das Kupfernetz nutzen, die Anreize für einen Glasfaserausbau wegfallen. Im Ergebnis wären die in § 2 Abs. 2 Nr. 4, 5 TKG (flächendeckende Grundversorgung und Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation) genannten Ziele nicht erreichbar.Der Aufsatz setzt zunächst die Breitbandentwicklung in den Kontext der Anreize aus dem intra- und inter-modalen Wettbewerb (I.). Danach wird der Fokus auf die Anreize zum Ausbau von Breitbandinfrastrukturen in wettbewerblich geprägten und ländlichen Regionen gerichtet (II.). Der Beitrag schließt mit Ausführungen, wie mittels des Telekommunikationsgesetzes, der Regulierung, sowie Maßnahmen von Gebietskörperschaften der Breitbandausbau weiter stimuliert werden könnte, ab (III.).
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EuGH v. 22.1.2015 - Rs. C-282/13, EuGH: Drittunternehmen als Betroffener i.S.d. Rahmenrichtlinie, CR 2015, 167-169
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BVerwG v. 3.9.2014 - 6 C 19.13, BVerwG: Genehmigungsfähigkeit von Kündigungsentgelten bei Gewährung des TAL-Zugangs, CR 2015, 169-172
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BGH v. 7.11.2014 - V ZR 305/13, BGH: Entgeltliche Grundstücksnutzung für Telekommunikationslinien, CR 2015, 172-173
Medienrecht
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Druschel, Johannes / Oehmichen, Mike, Digitaler Wandel 3.0? – Anregungen aus Verbrauchersicht Teil I, CR 2015, 173-180
Das digitale Wirtschaftsleben entwickelt sich rasant weiter. Big Data, Internet of Things, Streaming und Cloud Computing sind dabei nur einige der häufig anzutreffenden Schlagworte. Dabei lässt sich hinsichtlich der Nutzung digitaler Inhalte ein Trend weg von deren “Besitz“ hin zum bloßen “Zugang“ verzeichnen (I.). Zwar hat die Politik mit dem programmatischen Ansatz der Digitalen Agenda die Zeichen der Zeit erkannt. Viel mehr als ein Schlagwort stellt die Digitale Agenda aber in vielen Bereichen nicht dar. Ein Blick auf die aktuelle Rechtslage auf europäischer (II.) sowie nationaler (III.) Ebene macht den Bedarf an Reformen deutlich. Dieser Beitrag plädiert vor allem aus Verbrauchersicht für einen ganzheitlichen Ansatz (V.), anstatt Reformen nur auf einzelne Rechtsgebiete zu beschränken. Dabei kommt gerade dem Vertragsrecht große Bedeutung zu (IV.). Auch hier besteht Reformbedarf, den man sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene aufgreifen sollte und dessen Untersuchung aus Platzgründen dem zweiten Teil dieses Beitrags vorbehalten bleiben muss.
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EuGH v. 22.1.2015 - Rs. C-419/13, EuGH: Reproduktion geschützter Werke von Papierpostern auf Leinwand, CR 2015, 180-184
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EuGH v. 22.1.2015 - Rs. C-441/13, EuGH: Internationale Gerichtszuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung durch Website, CR 2015, 184-185
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EuGH v. 15.1.2015 - Rs. C-30/14, EuGH: Vertragliche Beschränkung der Nutzung einer Datenbank – Screen Scraping, CR 2015, 185-187
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BGH v. 8.1.2015 - VII ZR 6/14, BGH: Kündigung eines Internet-System-Vertrages, CR 2015, 187-189
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BGH v. 10.12.2014 - VIII ZR 90/14, BGH: Vorzeitige Angebotsbeendigung bei eBay-Auktion, CR 2015, 189-190
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AG Koblenz v. 2.1.2015 - 153 C 3184/14, AG Koblenz: Ungeeignete IP-Adressen-Ermittlungssoftware und Beweisverwertungsverbot in Filesharing-Verfahren, CR 2015, 190-192
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AG Charlottenburg v. 17.12.2014 - 217 C 121/14, AG Charlottenburg: Providerprivileg für offenes WLAN, CR 2015, 192-196
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AG Köln v. 28.4.2014 - 142 C 354/13, AG Köln: Keine ausreichende Button-Beschriftung mit “Kaufen“, CR 2015, 196-198
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AG München v. 15.4.2014 - 182 C 21134/13, AG München: GPS-Tracking und Stilllegen vermieteter Fahrzeuge, CR 2015, 198
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OLG München v. 8.10.2014 - 29 W 1935/14, OLG München: Bestimmte Lieferzeit bei “ca.“-Angabe, CR 2015, 199
Report
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Wiebe, Andreas / Ahnefeld, Elisabeth, Zugang zu und Verwertung von Informationen der öffentlichen Hand – Teil II, CR 2015, 199-208
Anknüpfend an den ersten Teil betreffend den Zugang zu Informationen (/, CR 2015, 127) soll im zweiten Teil des Beitrags der rechtliche Rahmen zur Weiterverwendung der Informationen öffentlicher Hand behandelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Novellierung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), die bis zum 18.7.2015 erfolgen muss. Am 11.2.2015 wurde von der Bundesregierung der Gesetzentwurf zur Änderung des IWG beschlossen. Weiterhin sollen die Wechselwirkungen mit dem IFG sowie die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen herausgearbeitet sowie praktische Problembereiche näher beleuchtet werden. Dazu gehört auch die Wahl geeigneter Lizenzmodelle.
Computer und Recht aktuell
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Hrube, Mandy, BNetzA: Eröffnung des Verfahrens zur Frequenzversteigerung, CR 2015, R137
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Kempe, Nils, LG Bonn: Unlautere Alleinstellungswerbung durch Werbeaussage “beste Netzqualität“, CR 2015, R137-R138
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Sturm, Fabian, EuGH: Pflicht zur Endpreisangabe bei Online-Flugbuchung, CR 2015, R138
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Grenzer, Matthis, BGH: Zur Beschwer durch Unterlassung einer Meinungsäußerung, CR 2015, R138-R139
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Hrube, Mandy, AG Charlottenburg: Zur Haftung eines Freifunk-WLAN, CR 2015, R139
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Schräder, Ulrike, EU-Parlament: Berichtsentwurf über die Evaluation der InfoSoc-Richtlinie, CR 2015, R139-R140
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Heckmann, Jörn, § 202c StGB: Gesetzentwurf zur Strafrahmenverschärfung, CR 2015, R140
Report
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Lachenmann, Matthias, BuchbesprechungenDer Beschäftigtendatenschutz im transnationalen Konzern, CR 2015, R140-R141
Computer und Recht aktuell
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Taeger, Jürgen, 16. DSRI-Herbstakademie 2015: Call for Papers, CR 2015, R141
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.03.2015 10:48