Heft 4 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 4 vom 1.4.2016, lesen Sie folgende Beiträge.

Aktuelle Kurzinformationen

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, EGMR: Keine Haftung des Webseitenbetreibers für Negativkommentare Dritter, ITRB 2016, 73

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, OLG Karlsruhe: Strafbare SIM-Lock-Entsperrung, ITRB 2016, 73

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, Nach Safe Harbor: Privacy Shield und Bußgeldverfahren, ITRB 2016, 73-74

Minnerup, Silke, EU-Kommission: Zehn-Punkte-Programm für Online-Vergleichsportale, ITRB 2016, 74

Rechtsprechung

  • BGH v. 26.11.2015 - I ZR 174/14 / Rössel, Markus, Keine Störerhaftung des Accessproviders, ITRB 2016, 74-76
  • BVerwG v. 29.10.2015 - 1 B 32.15 / Kartheuser, Ingemar, Kein Medienprivileg für Veröffentlichungen eines Vereinsvorstands, ITRB 2016, 76-77
  • OLG Köln v. 14.12.2015 - 12 U 16/13 / Rössel, Markus, Keine Auskunft des Accessproviders zur Weitergabe von IP-Adressen, ITRB 2016, 77-78
  • KG v. 11.12.2015 - 5 U 31/15 / Engels, Thomas, Wettbewerbswidrige UBER-App, ITRB 2016, 78-79
  • OLG Schleswig v. 15.10.2015 - 2 U 3/15 / Elteste, Thomas, Unzulässige pauschale Rücklastschrift eines Mobilfunkanbieters, ITRB 2016, 79-80
  • LG Memmingen v. 14.1.2016 - 22 O 1983/13 / Engels, Thomas, Unzulässige Dashcam-Aufnahmen, ITRB 2016, 80


Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Redeker, Helmut, Verantwortlichkeit für die Nutzung von Tauschbörsen – eine Übersicht, ITRB 2016, 81-85

Abmahnungen der Inhaber von Telekommunikationsanschlüssen wegen (angeblicher) Rechtsverletzungen durch Nutzung von Tauschbörsen sind vielen Verbrauchern ein Ärgernis. Sie fühlen sich unschuldig verfolgt. Umgekehrt entstehen Rechteinhabern durch die Nutzung dieser Tauschbörsen erhebliche Schäden. Die praktische Relevanz der dabei entstehenden Probleme zeigt sich in zahlreichen Gerichtsentscheidungen. In den letzten Jahren hat sich durch mehrere Entscheidungen des BGH größere Klarheit bei der Beurteilung der auftretenden Rechtsfragen ergeben. Der Beitrag zeigt die in der Praxis am ehesten auftretenden Probleme auf und diskutiert die sich aus der Gerichtspraxis ergebende Rechtslage.

Rademacher, Stephan, Rechtssichere Gestaltung mediengestützter Präsentationen, ITRB 2016, 85-90

Mediengestützte Vorträge gehören zum Berufs- und Ausbildungsalltag vieler Menschen; sie werden z.B. in Teambesprechungen, Verkaufsveranstaltungen, Unternehmensvorstellungen und in Hochschulen und Schulen eingesetzt. Viele Referenten bedienen sich für in die Präsentation eingebundene Bild- und Filmwerke des vermeintlich kostenlosen Internetangebots, was mit Urheberrechtsverstößen verbunden sein kann, die sich i.R.d. “Nachnutzung“ fortsetzen, wenn die Präsentationsdatei den Zuhörerinnen und Zuhörern auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite zur Verfügung gestellt wird. Der folgende Beitrag will aufzeigen, wie fremde Bild- und Filmwerke, die aus dem Internet oder direkt vom Urheber stammen oder vom Vortragenden selbst angefertigt wurden, rechtmäßig in Präsentationen eingebunden werden können. Zudem werden Haftungsfragen angesprochen.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Suchomski, Bernd, Der Copyleft-Effekt bei Cloud Computing, ITRB 2016, 90-95

Das Angebot von Cloud Services mag das Geschäftsmodell der Stunde sein, um sich mit flexiblen und skalierbaren IT-Lösungen am Markt zu präsentieren; Open Source Software mag ein günstiges Mittel sein, die Software für diese Cloud Service herzustellen.Das Problem: Einzelne Lizenzen für Open Source Software enthalten bekanntlich den sog. Copyleft-Effekt, der den Lizenznehmer dazu verpflichtet, seine eigenen Entwicklungen an der Software ebenfalls als Open Source Software anzubieten. Der folgende Beitrag betrachtet die aktuelle Affero Public License Version 3 für Open Source Software, die sich speziell dem Copyleft beim Software-Einsatz in Netzwerken – wie bei Cloud Computing – widmet.

Literaturempfehlungen

Höltge, Julia, Auftragsdatenverarbeitung bei Einsatz von Persönlichkeitsanalysetools, ITRB 2016, 95-96

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 29.03.2016 10:13