Heft 6 / 2016

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 6, Erscheinungstermin: 15. Juni 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

IT und Software

Probst, Peter Michael / Winters, Fabian, Die eVergabe nach der Vergaberechtsreform 2016, CR 2016, 349-355

Seit dem 18.4.2016 gilt ein umfassend reformiertes Vergaberecht. Wesentlicher Bestandteil der Reformpläne war die Einführung der grundsätzlichen Verpflichtung zur Durchführung elektronischer Vergabeverfahren. Lange war darüber diskutiert worden, wie die sog. eVergabe konkret ausgestaltet sein würde (/, CR 2015, 557 ff.). Der Beitrag beleuchtet, was nunmehr im Hinblick auf die eVergabe für Auftraggeber und Bieter zu beachten ist und welche Fragen nach der Reform ungeklärt bzw. hinzugekommen sind.Der Beitrag untersucht ausschließlich die Regelungen für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen ab Erreichen der Schwellenwerte im Anwendungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV). Sofern sich für Vergaben von Bauleistungen entsprechende Bestimmungen in der VOB/A-EU (2016) finden, wird hierauf jeweils in einer Fußnote verwiesen. Da die Regelungen zur eVergabe sich nahezu deckungsgleich in die VOB/A-EU (2016) wiederfinden, gelten die wesentlichen Aussagen dieses Beitrags auch für die Vergabe von Bauleistungen.

BGH v. 4.2.2016 - IX ZR 133/15, BGH: Erheblichkeit einer Pflichtverletzung vor Abgabe einer Kauf-Rücktrittserklärung, CR 2016, 356

HG Wien v. 26.8.2015 - 29 Cg 25/14t, 29 Cg 117/14x, HG Wien: Urhebervergütung auf Trägermaterial für EDV-Anwendung, CR 2016, 356-359

BGH v. 25.2.2016 - VII ZR 210/13, BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung der Mangelhaftigkeit eines Werkes, CR 2016, 359

Daten und Sicherheit

Keppeler, Lutz M., “Objektive Theorie“ des Personenbezugs und “berechtigtes Interesse“ als Untergang der Rechtssicherheit?, CR 2016, 360-367

Gleich zwei Gretchenfragen des Datenschutzrechts werden diesen Sommer durch den EuGH entschieden: Sprengkraft steckt sowohl in der Frage des Personenbezugs von IP-Adressen als auch in der Frage, ob nationales Datenschutzrecht mit der RL 95/46/EG vereinbar ist, wenn das nationale Recht keine Möglichkeit gewährt, eine Datenerhebung und -speicherung auf Basis des “berechtigten Interesses“ zu rechtfertigen. Am 12.5.2016 wurden die Schlussanträge des Generalsanwalts zu der entsprechenden Vorlagefrage des BGH veröffentlicht. Da der EuGH in vielen Fällen der Linie des Generalanwalts folgt und dessen Argumentation gerade für die deutsche Datenschutzpraxis erhebliche Auswirkungen hätte, sollen nach einer kurzen Einleitung (I.) und der Analyse des deutschen Meinungsspektrums über den Personenbezug von IP-Adressen (II.) die argumentativen Ansätze der Schlussanträge zu den beiden Vorlagefragen jeweils dargestellt (III. und V.) und kritisch analysiert werden (IV. und VI.). Im Fazit zeichnet sich eine Ironie des Schicksals zur harmonisierenden Wirkung europäischen Datenschutzrechts ab (VII.).

BAG v. 16.7.2015 - 2 AZR 85/15, BAG: Außerordentliche Kündigung wegen Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater “Raubkopien“, CR 2016, 367-369

OLG Köln v. 14.12.2015 - 12 U 16/13, OLG Köln: Speicherung von IP-Adressen zur Störungsabwehr, CR 2016, 369-372

LG Düsseldorf v. 9.3.2016 - 12 O 151/15, LG Düsseldorf: Datenschutzrechtlicher Verstoß durch Facebook “Like“-Button, CR 2016, 372-375

Internet und E-Commerce

Ehle, Kristina / Werner, Jannis, Online-Inhalte auf Europareise, CR 2016, 376-381

Mit ihrem Verordnungsvorschlag zur “Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt“ vom 9.12.2015 (PortabVO-E) hat die EU-Kommission ihr erstes konkretes Vorhaben zur Schaffung des Digitalen Binnenmarkts präsentiert. Bei zweifelhafter praktischer Umsetzbarkeit lässt der Vorschlag auf dem derzeitigen Stand jedenfalls erkennen, wie die EU-Kommission überkommene Marktordnungen aufzubrechen gedenkt und worauf die Marktteilnehmer sich einstellen sollten.Im vorliegenden Beitrag soll nach Einführung in die Regelungen des PortabVO-E (I.) und seines Anwendungsbereichs (II.) vor allem auf die durch seine Umsetzung zu erwartenden Schwierigkeiten eingegangen werden: Unsicherheiten hinsichtlich des zentralen Konzepts des “gewöhnlichen Aufenthalts“ (III.), entstehende Probleme für Inhalteanbieter (IV.) und Rechteinhaber (V.) sowie die vollkommen offene Frage der Durchsetzung eines Portabilitätsregimes im Kontext der internationalen Inhaltelizenzierung (VI.). Angesichts entstehenden Handlungsbedarfs für die Marktteilnehmer sei abschließend auf die kurze Übergangsfrist hingewiesen (VII.).

Reinholz, Fabian / Golz, Robert, “Lizenzen? Was für Lizenzen?“ – Marken, Namen und Bilder in Sport-Apps, CR 2016, 382-389

Lassen sich digitale Angebote im Sport eigentlich komplett lizenzfrei betreiben? Neulich wurde der Mitbetreiber eines bekannten deutschen Fußballportals auf einer Veranstaltung gefragt, ob er denn für die Inhalte seiner Plattform (gemeint waren Spielerfotos, Spieler- und Clubnamen, Vereins- und Verbandsembleme und ggf. noch einiges mehr) Lizenzen der Rechteinhaber eingeholt habe. Die knappe Antwort war: “Lizenzen? Was denn für Lizenzen?“ Entweder war der Mann völlig ahnungslos oder sich seiner Sache absolut sicher.Die Fußball Europameisterschaft 2016 hat gerade begonnen und der digitale Markt für Produkte mit Sportbezug boomt. Da gibt es zum einen die Dinos im Geschäft, nämlich die Sportinformationsportale mit Berichten und Hintergrundstorys über Sportereignisse (z.B. kicker.de, sport1.de, sportbild.de). Zudem gibt es spezielle Portale, die sehr professionell Transferaktivitäten, Marktwerte und Spielerportraits im Fußball aufbereiten (z.B. transfermarkt.de, FuPa, fussball.de). Nackte Zahlen in Form aktueller Ergebnisse, Daten und Auswertungen des sportlichen Geschehens – sei es Fußball, Tennis, Handball, Olympia oder Weltmeisterschaften – werden mittlerweile von den zahlreichen mobilen Apps geliefert (z.B. onefootball). Gerade im Fußball wird das Ganze meist verknüpft mit der Vergabe von Benotungen für Spieler. Fan-Apps versorgen den Nutzer mit den neuesten Infos über den Lieblingsverein (z.B. onefootball). Und wer nicht nur konsumieren, sondern auch agieren möchte, lässt sich auf Managerspiele ein, die sowohl webbasiert als auch als mobile Applikation verfügbar sind und bei denen man Mannschaften, bestehend aus realen Spielern zusammenstellen, transferieren und coachen kann (z.B. Comunio, kickbase).Allen Anwendungen ist gemeinsam, dass sie auf Inhalte zurückgreifen, die vermeintlich rechtlich geschützt sind. In Frage kommen dabei die Verwendung von Vereinsnamen (I.), die Nutzung von Vereinslogos (II.), die Abbildung von Trikots (III.), die Verwendung von Spielplänen und Tabellen (IV.) sowie von Sportlernamen (V.) und die Abbildung von Sportlern und Teams (VI.). Der Beitrag arbeitet für jeden dieser Bereiche sorgfältig heraus, wann und inwieweit Lizenzen eingeholt werden müssen.

BGH v. 16.3.2016 - VIII ZR 146/15, BGH: Voraussetzungen für Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauch, CR 2016, 389-390

BGH v. 1.3.2016 - VI ZR 34/15, BGH: Konkrete Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals, CR 2016, 390-396

BGH v. 11.6.2015 - I ZR 75/14, BGH: Darlegungslast des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing – Tauschbörse III, CR 2016, 396-399

BGH v. 11.6.2015 - I ZR 7/14, BGH: Elterliche Aufsichtpflicht bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing – Tauschbörse II, CR 2016, 399-400

BGH v. 11.6.2015 - I ZR 19/14, BGH: Beweisanforderungen für Urheberrechtsverletzung durch Filesharing – Tauschbörse I, CR 2016, 401-406

BGH v. 16.2.2016 - VI ZR 367/15, BGH: Erforderliche Grundrechtsabwägung für Altmeldungen in Online-Archiven, CR 2016, 406

BGH v. 19.1.2016 - VI ZR 302/15, BGH: Zulässigekeit eines meinungsäußernden Boykottaufrufs, CR 2016, 407

OLG Köln v. 4.9.2015 - 6 U 7/15, OLG Köln: Internetfernsehen als Kabelweitersendung nach § 20b UrhG, CR 2016, 407

OLG Köln v. 3.2.2016 - 6 U 39/15, OLG Köln: Keine Zusatzhinweis auf Bestell-Button, CR 2016, 407

Telekommunikation und Medien

BGH v. 26.11.2015 - I ZR 174/14, BGH: Störerhaftung des Access-Providers, CR 2016, 408-410

OVG NW v. 7.1.2016 - 13 A 999/15, OVG NW: Zulässigkeit eines Geoinformationssystems mit Infrastrukturdaten von Tk-Unternehmen und öffentlichen Institutionen, CR 2016, 410-411

Report und Technik

Brisch, Klaus / Müller-ter Jung, Marco, Autonomous Driving – Von Data Ownership über Blackbox bis zum Beweisrecht, CR 2016, 411-416

Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem selbstfahrenden Auto der Zukunft werden in der Fachliteratur zunehmend diskutiert. Thematische Schwerpunkte bilden datenschutzrechtliche Fragestellungen, die mit vernetzten Fahrzeugen einhergehen, und die Bewertung des (bestehenden) Haftungsregimes und Produkthaftungsrechts im Lichte des “Autonomous Driving“ (zuletzt , CR 2016, 272 ff.). Gegenstand dieses Beitrags ist eine Analyse der rechtlichen Implikationen aufgrund der hohen Komplexität der technischen Prozesse vernetzter Fahrzeuge im Falle eines Unfallereignisses. Ausgangspunkt ist dabei zunächst die statistische Erwartung zukünftiger Schadensereignisse beim Einsatz autonom fahrender Fahrzeuge (I.). Daran schließt sich eine Zusammenfassung des Diskussionsstands zu Haftung und Datenschutz an (II.).Schwerpunkt der Ausführungen ist die Fragestellung, ob und in welchem Umfang Daten, die am Unfallort im Internet of Things durch die Vernetzung der “Dinge“ (Autos, Ampeln, Leitplanken etc.) generiert wurden bzw. über das Unfallgeschehen zur Verfügung stehen, im Verkehrsunfallprozess herangezogen werden sollten. Dabei werden die zivilprozessualen Instrumente auf ihre Tauglichkeit hin überprüft, ob ein Zugriff auf die tatsächlich verfügbaren Daten zur Analyse des Unfallgeschehens möglich ist (III.). Diesen Befund vergleichen die Autoren mit den Grundsätzen der Flugunfall-Untersuchung und diskutieren, ob die entsprechenden Mechanismen dem Grunde nach für eine Übertragung auf Unfälle mit selbstfahrenden Autos geeignet sind (IV.) Der Beitrag schließt mit einem Fazit und Plädoyer für zukünftige, adäquate Gesetzesanpassungen (V.)

Computer und Recht aktuell

Schafdecker, Julia, BMJV: Mehr Sicherheit und Fairness von Apps, CR 2016, R63

Schmechel, Philipp, EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts zur Frage des Personenbezugs bei IP-Adressen, CR 2016, R63-R64

Hrube, Mandy, BGH: Zur Haftung bei Filesharing und Abmahnkosten, CR 2016, R64-R65

Grenzer, Matthis, EU-Kommission: Adblock-Detektoren und Anwendungsbereich der E-Privacy-Richtlinie, CR 2016, R65-R66

Heckmann, Jörn, Authors Guild vs. Google Inc.: Ablehnung weiterer Rechtsmittel durch US Supreme Court, CR 2016, R66

Osiek, Anabelle, BAG: Zum Zugang zu Internet und Telefonanschluss für den Betriebsrat, CR 2016, R66-R67

Osiek, Anabelle, Bundesregierung: Beschluss der elektronischen Akte im Strafprozess, CR 2016, R67

Lachenmann, Matthias, Tagung des DGRI-Beirats am 30.4.2016, CR 2016, R68-R69

Report

Härting, Niko, BuchbesprechungenDie Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten, CR 2016, R69-R70

Eckhardt, Düsseldorf., RA Dr. Jens, BuchbesprechungenFormularhandbuch Datenschutzrecht, CR 2016, R70

Computer und Recht aktuell

Lutz, Holger / Wilmer, Thomas, Auswirkungen der DSGVO auf Internet und eCommerce, CR 2016, R70-R71

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 07.06.2016 17:19