Heft 9 / 2016
In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 9 vom 1.9.2016, lesen Sie folgende Beiträge.
Aktuelle Kurzinformationen
- Minnerup, Silke, Haftungsprivilegierung für WLAN-Betreiber, ITRB 2016, 193
- von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, BGH: Onlinekündigung bei Onlinedienst, ITRB 2016, 193
- Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, LG Berlin: Lichtbildschutz für Reproduktionsfotografien, ITRB 2016, 193-194
- Minnerup, Silke, LG Baden-Baden: Pflicht zur Überprüfung von Suchmaschinen, ITRB 2016, 194
Rechtsprechung
- OLG Köln v. 24.6.2016 - 6 U 149/15 / Vogt, Aegidius, Unzulässigkeit eines Werbeblockers, ITRB 2016, 194-195
- OLG Köln v. 20.4.2016 - 6 W 37/16 / Rössel, Markus, Gestattungsanordnung bei Dateifragment, ITRB 2016, 195-196
- OLG Karlsruhe v. 18.2.2016 - 12 U 32/16 / Rössel, Markus, Negativeintrag trotz Restschuldbefreiung, ITRB 2016, 196-197
- OLG München v. 17.12.2015 - 6 U 1711/15 / Engels, Thomas, Online-Möbelkonfigurator ohne Preisangabe, ITRB 2016, 198
- LG Hamburg v. 8.7.2016 - 310 O 89/15 / Haßdenteufel, Stefan, Darlegung der Urheberschaft bei Open Source Komponenten, ITRB 2016, 198-200
- AG Charlottenburg v. 8.6.2016 - 231 C 65/16 / Rössel, Markus, Keine Haftung für Werkstatt-WLAN, ITRB 2016, 200-201
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
- Lejeune, Mathias, Der EU-US Privacy Shield: eine neue Grundlage zum Datenaustausch mit den USA, ITRB 2016, 201-209
Am 12.7.2016 hat die Europäische Union das neue Abkommen zum Datenaustausch mit den USA, genannt “EU-US Privacy Shield“, im Rahmen einer Angemessenheitsentscheidung gem. Art. 25 Abs. 6 der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) in Kraft gesetzt. Seit Anfang August 2016 können US-amerikanische Unternehmen im Rahmen einer Selbstzertifizierung dem Abkommen beitreten mit der Folge, dass ein Datenaustausch zwischen Unternehmen aus der EU mit diesen US-amerikanischen Unternehmen ohne weitere Einschränkungen aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. Der vorliegende Beitrag erläutert die Hintergründe für das Zustandekommen des Abkommens, stellt dessen wesentliche Inhalte dar und geht der Frage nach, ob das Abkommen eine dauerhafte Grundlage für den Datenaustausch mit den USA sein kann.
- Härting, Niko, Big Data und Profiling nach der DSGVO, ITRB 2016, 209-211
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verzichtet auf spezielle Vorgaben für Big Data-Verfahren. Allgemein wird das “Profiling“ als eine besonders riskante Form der Datenverarbeitung behandelt. Die Datenanalyse wird jedoch – wie bisher – nur unter dem Gesichtspunkt der “automatisierten Einzelentscheidung“ geregelt. Für die Sammlung und Bevorratung der Daten gelten – gleichfalls unverändert – das Verbotsprinzip, das Gebot der Datensparsamkeit, aber auch das Gebot der Datenrichtigkeit.
Hinweise zur Vertragsgestaltung
Redeker, Helmut, Rücktritt vom gescheiterten Softwareprojekt, ITRB 2016, 212-214
Viele Softwareprojekte geraten in eine Schieflage und sind irgendwann nicht mehr realisierbar. Der Beitrag untersucht, welche Möglichkeiten nach gesetzlicher Rechtslage für den Kunden bestehen, sich vom Vertrag zu lösen.
-
Literaturempfehlungen
- Höltge, Julia, Bitcoins als Gegenstand von Vermögensabschöpfung und Sicherstellung, ITRB 2016, 215-216
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 29.08.2016 09:59