Heft 4 / 2017

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 4 vom 02.04.2017, lesen Sie folgende Beiträge.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Minnerup, Silke, BMWi: Entwurf eines neuen WLAN-Gesetzes, ITRB 2017, 73
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, EuGH: Keine urheberrechtliche Vergütung für TV und Radio im Hotel, ITRB 2017, 73
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, OLG Dresden: Zueigenmachen durch kommentiertes “Teilen“, ITRB 2017, 73-74
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, OLG Hamm: 3.000 € für unerwünschte Werbe-E-Mail, ITRB 2017, 74
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG Würzburg: Haftung für Verleumdung bei Facebook erst nach Kenntnis, ITRB 2017, 74
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, LG Bielefeld: Kein Urheberrecht für Tweet, ITRB 2017, 74-75
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG Nürnberg-Fürth: Strafbarkeit von “Swatting“, ITRB 2017, 75
  • Minnerup, Silke, VG Köln: Datenschutzwidrige Autofahrer-Bewertung, ITRB 2017, 75

Rechtsprechung

  • BAG v. 22.9.2016 - 2 AZR 848/15 / Aghamiri, Bahram, Kündigung wegen Zufallfunds bei verdeckter Videoüberwachung, ITRB 2017, 75-77
  • OLG Dresden v. 17.1.2017 - 14 U 1462/16 / Vogt, Aegidius, Keine Pflicht zum Hinweis auf OS-Plattform für Marktplatzhändler, ITRB 2017, 77-78
  • OLG Brandenburg v. 9.1.2017 - 6 W 95/16 / Rössel, Markus, Keine Anhörung bei Sperrung durch Onlinemarktplatz, ITRB 2017, 78-79
  • OLG Köln v. 5.1.2017 - 15 U 121/16 / Kartheuser, Ingemar, Zulässige Ärztebewertung, ITRB 2017, 79-80
  • OLG Frankfurt v. 22.12.2016 - 11 U 108/13 / Rössel, Markus, Kein Gebrauchtsoftwarehandel mit Testversion, ITRB 2017, 80-81
  • OLG München v. 22.9.2016 - 29 U 2498/16 / Engels, Thomas, Fehlender Link auf OS-Plattform bei eBay, ITRB 2017, 81-82
  • LG Saarbrücken v. 31.8.2016 - 5 S 6/16 / Engels, Thomas, Erfüllungseintritt bei Zahlungen per PayPal, ITRB 2017, 82-83

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Broll, Wolfgang, Virtual und Augmented Reality und deren Auswirkung auf unsere Realität, ITRB 2017, 83-84
    Bei Virtual Reality taucht der Nutzer in eine virtuelle Welt ein, bei Augmented Reality wird seine Umgebung durch virtuelle Inhalte angereichert. Durch den immersiven Charakter beider Technologien verändert sich nicht nur unsere Wahrnehmung, sondern auch die Realität.

 

  • Bräutigam, Peter, Virtual Reality: Neue juristische Fragestellungen, ITRB 2017, 84-85
    Wie viele technische Neuerungen werfen auch VR-Systeme neue Rechtsfragen auf. Sie betreffen das Urheberrecht, die zugrunde liegenden Beurteilungsmaßstäbe z.B. im Bereich Jugendschutz wie auch Abwehrmöglichkeiten von Rechtsverletzungen Betroffener.

 

  • Tech, Robin P.G., Kommerzialisierung von Augmented und Virtual Reality, ITRB 2017, 85-86
    Während sich AR- und VR-Technologien konstant weiterentwickeln, werden erste relevante Anwendungen geschaffen, die Probleme der Industrie lösen oder Privatnutzern größeren Komfort bieten. Rechtliche Fragen ergeben sich dabei zwangsläufig.

 

  • Spindler, Gerald, Robotics und Recht, ITRB 2017, 87-88
    Die Haftung von Robotern scheint neue Probleme aufzuwerfen – bei Lichte besehen können die tradierten Kategorien jedoch übertragen werden, wenngleich mit Modifikationen etwa im Bereich der Kausalität oder der Verkehrspflichten.

 

  • Brunhöber, Beatrice, Technik und Forschung: Was geht, was kommt?, ITRB 2017, 88-89
    Die übergeordnete Frage, die sich im Zusammenhang mit Weiterentwicklung und zunehmendem Einsatz technischer Systeme stellt, ist: Wer bestimmt die Richtung – wir Menschen oder die Technik?

 

  • Wiegenstein, Andreas, DarkNet, ITRB 2017, 89-90
    Im Internet wird durch verschiedenste sog. Analysedienste das Nutzerverhalten ausgespäht, weshalb Nutzer immer mehr auf anonyme Dienste ausweichen. Ein solcher Dienst ist das Tor Projekt, auf dessen technischen Grundlagen auch das DarkNet betrieben wird.

 

  • Hassemer, Ines M., Cybercrime, ITRB 2017, 90-92
    Besonders Unternehmen sind ein attraktives Ziel von Cyberangriffen. Die Zuordnung der kriminellen Handlungen zu den einschlägigen Straftatbeständen fällt nicht selten schwer.

 

  • Lange-Hausstein, Christian, Blockchain und Smart Contracts in der Anwaltspraxis, ITRB 2017, 93-94
    Blockchain-Mandate sind für Anwälte eine besondere Herausforderung, weil Sachverhalt und anwendbares Recht ein “moving target“ darstellen. Der Beitrag zeigt einige sich daraus ergebende Risiken, aber auch bestehende Chancen für die anwaltliche Beratung auf.

Literaturempfehlungen

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 24.03.2017 10:44