Heft 2 / 2025

In der aktuellen Ausgabe CR Heft 2 (Erscheinungstermin: 15. Februar 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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IT und Software

Aufsätze

Pech, Sebastian, Urheberrecht trifft Produktsicherheitsrecht: Urheberrechtliche Implikationen der KI-VO – Teil 2, CR 2025, 69-76

Nachdem Teil 1 die urheberrechtlichen Grundlagen bei generativer KI sowie die Pflichten zu einer Urheberrechtsstrategie und zur Trainingsdaten-Zusammenfassung behandelt hat (Pech, CR 2024, 773), stellt Teil 2 die Pflicht zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte vor (Art. 50 Abs. 2 KI-VO) und ihre urheberrechtlichen Implikationen vor. Zudem wird untersucht, inwiefern die urheberrechtsbezogenen Pflichten aus der KI-VO auch zivilrechtlich durchgesetzt werden können.

Rechtsprechung

BGH v. 26.9.2024 - I ZR 1/24, BGH: Vergütungsabgabe bei Veräußerung von Speichermedien an gewerbliche Endabnehmer, CR 2025, 76

Daten und Sicherheit

Aufsätze

Hubert, Tom, Die Identifizierbarkeit i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO insbesondere durch Informationen aus dem Internet, CR 2025, 77-85

Die Identifizierbarkeit i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO bestimmt die Reichweite des Datenschutzrechts. Die Rechtsprechungslinie des EuGH lässt hierzu sowohl hinsichtlich der Perspektive zur Ermittlung der Verhältnismäßigkeit des Identifizierungsaufwands als auch hinsichtlich der konkreten Maßstäbe bei dieser Prüfung große Auslegungsspielräume. Der Beitrag arbeitet die Weichenstellungen des EuGH zur Identifizierbarkeit heraus und untersucht, wie der Identifizierungsaufwand zu bemessen ist und welche Rolle externe Informationsquellen – wie insbesondere das Internet – dabei spielen.

Gieseler, Christoph, Kontrollierter Kontrollverlust – Verantwortlichkeit und immaterieller Schaden im Online-Datenschutz, CR 2025, 85-89

Die DSGVO schützt die Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Daten – ergo ist die Schwelle zum immateriellen Schaden niedrig, wenn DSGVO-Verstöße diese Kontrolle beeinträchtigen. Internet-Nutzerinnen müssen indes mit den Datenverarbeitungen leben, die sie transparent und zwangsläufig auslösen. Klickt jemand auf einen Link, besteht daher im Gegensatz zur Einschätzung des EuG weder eine Verantwortlichkeit der verlinkenden Webseitenbetreiberin noch ein Schaden bei der betroffenen Person.

Hofmann, Moritz, Datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände für den Einsatz von predictive analytics im Beschäftigungsverhältnis, CR 2025, 89-96

Aufgrund des erheblichen Gefahrenpotentials von predictive analytics Anwendungen im Beschäftigungsverhältnis ist es für Anwender unerlässlich, sich mit den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Einsatz zu befassen. Der Beitrag untersucht zwei typische Anwendungsszenarien für predictive analytics und untersucht die Belastbarkeit der relevanten Rechtfertigungsgründe für die Datenverarbeitung.

Rechtsprechung

EuGH v. 9.1.2025 - C-394/23, EuGH: Erforderlichkeit geschlechtsspezifischer Kunden-Anrede beim Online-Ticketerwerb, CR 2025, 96-101

EuGH v. 19.12.2024 - C-65/23, EuGH: Anforderungen an Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage zur Beschäftigtendatenverarbeitung, CR 2025, 101-104

EuGH v. 28.11.2024 - C-169/23, EuGH: Umfang der DSGVO-Informationspflicht bei Datenerhebung von Dritten, CR 2025, 104-107

EuG v. 8.1.2025 - T-354/22, EuG: Immaterieller Schadensersatz für unzulässige Übermittlung der IP-Adresse in ein Drittland durch EU-Behörde, CR 2025, 107-112

BGH v. 31.10.2024 - VI ZR 10/24, BGH: Facebook-Scraping: Kontrollverlust als immaterieller Schaden und Bestimmung eines Leitentscheidungsverfahrens, CR 2025, 112-113

EuGH v. 9.1.2025 - C-416/23, EuGH: Handlungsoptionen der DSGVO-Aufsichtsbehörde bei exzessiven Anfragen, CR 2025, 113

BGH v. 23.1.2024 - II ZB 7/23, BGH: Kein DSGVO-Löschungsanspruch für GmbH-Geschäftsführer gegenüber Handelsregister, CR 2025, 113

OLG Hamm v. 24.7.2024 - 11 U 69/23, OLG Hamm: DSGVO-Verstoß durch Corona-Impfzentrum, CR 2025, 114

Internet und E-Commerce

Aufsätze

Etzkorn, Philipp, Das Vertragsverhältnis von Dateninhaber und Datenempfänger in der praktischen Umsetzung, CR 2025, 114-119

Der Beitrag entwickelt für das Verhältnis zwischen Dateninhaber und Datenempfänger nach dem Data Act (DA) belastbare Vorschläge für die Vertragspraxis. Zwar besteht zwischen diesen beiden Parteien ein Kontrahierungszwang, der Dateninhaber darf aber zum einen vom Datenempfänger nach Art. 9 DA eine “Gegenleistung“ bzw. einen Ausgleich verlangen. Zum anderen ist der Dateninhaber berechtigt, Kategorien von Datenempfängern zu unterscheiden. Es lohnt sich also für Dateninhaber, sich auf die Anfragen von Datenempfängern vorzubereiten.

Rechtsprechung

BGH v. 21.11.2024 - I ZR 107/23, BGH: Wettbewerbsverhältnis auf Online-Ticketbörse – DFL-Supercup, CR 2025, 119-123

BGH v. 23.10.2024 - I ZR 112/23, BGH: Haftung des Online-Marktplatz-Betreibers für rechtwidrigen User-Content – Manhattan Bridge, CR 2025, 123-130

OLG Hamburg v. 2.5.2024 - 5 U 106/22, OLG Hamburg: Dringlichkeitsvermutung bei Einstweiliger Verfügung aufgrund Markenrechtsverletzung auf Amazon-Marketplace, CR 2025, 130-132

BGH v. 20.2.2024 - KVB 69/23, BGH: Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegenüber beigeladenen Wettbewerbern in Kartellverwaltungssache, CR 2025, 132

OLG Hamburg v. 21.12.2023 - 5 W 31/23, OLG Hamburg: Wahrheitspflicht bei Antrag auf Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung, CR 2025, 132

OLG Hamburg v. 14.12.2023 - 5 U 18/22, OLG Hamburg: Unzureichende Werbekennzeichnung durch Influencerin, CR 2025, 132

Telekommunikation und Medien

BGH v. 27.11.2024 - VIII ZR 155/23, BGH: Zugang von in elektronischer Form abgegebener empfangsbedürftiger Willenserklärung, CR 2025, 132-133

BGH v. 23.10.2024 - XII ZB 411/23, BGH: Wiedereinsetzung: Einreichung eines beA-Rechtsmittelantrages beim unzuständigen Gericht und ausbleibender Weiterleitung, CR 2025, 133

Report und Technik

Aufsätze

Rexin, Lewin, Gesetzesentwurf zur Umsetzung der e-Evidence-Richtlinie: Diensteanbieter im Pflichtenlabyrinth des EBewMG, CR 2025, 133-140

Der Beitrag analysiert den Referentenentwurf des Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs- und Durchführungsgesetzes (EBewMG-E), das die Vorgaben der e-Evidence-VO und -RL in deutsches Recht überführen soll (I.). Besonderer Fokus liegt dabei auf den organisatorischen Pflichten für Diensteanbieter, insbesondere deren Benennung/Bestellung von Adressaten samt entsprechender Mitteilung (II.) und ihrem Verhältnis zum Adressaten (III.). Um Rechtsunsicherheiten und Widersprüche zu beseitigen, muss der Gesetzgeber zum einen Nachbesserungen und zum anderen Anpassungen in TDDDG und StPO vornehmen (IV.).

In eigener Sache

CRi Redaktion, , Computer Law Review International (CRi), CR 2025, R17

Daten und Sicherheit

Wöbbeking, Maren K., BGH: Rechtmäßigkeit der Verwertung von Anom-Chatdaten, CR 2025, R17-R18

Wasilewski, David, OLG Karlsruhe: Keine Speicherung von (personenbezogenen) Daten zur Verteidigung von Klagen, CR 2025, R18

Pfeiffer, Jan, VG Mainz: Auskunftsanspruch über Behandlung eines verstorbenen Patienten, CR 2025, R18-R19

Internet und E-Commerce

Hunter, Julian, OLG Oldenburg: Volle Nutzbarkeit von Social Media-Konto durch Erben, CR 2025, R19

Pfeiffer, Jan, EuGH: Angabe der Geschlechtsidentität nicht erforderlich, CR 2025, R20

Pfeiffer, Jan, LG München I: Rückzahlung von 1.500 € durch Online-Coach zu Kryptowährung, CR 2025, R20-R21

TK und Medien

Pfeiffer, Jan, VG Köln: Kein Mobbing durch Bundesinnenministerium, CR 2025, R21

Buchbesprechungen

Lejeune, Mathias, Rezension Marly Praxishandbuch Softwarerecht 8. Aufl. 2024, CR 2025, R21-R22

DGRI-Informationen

Nachruf auf Prof. Dr. Prof. h.c. Jürgen Taeger, CR 2025, R22

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom