In der aktuellen Ausgabe ITRB Heft 11 (Erscheinungstermin: 01. November 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Aktuelle Kurzinformationen
Scheuch, Brian, EuGH: Kein erneutes Widerrufsrecht nach gratis Testphase, ITRB 2023, 281
von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, EuGH: Änderung der Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung?, ITRB 2023, 281
Fuchs-Galilea, Stefanie, OLG Hamm: Verspätete Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung wegen EGVP-Störung, ITRB 2023, 281-282
Scheuch, Brian, Forderung ungefilterten Zugangs zu Chatprotokollen durch Europol, ITRB 2023, 282
Rechtsprechung
Präs. EuG v. 27.9.2023 - T-367/23 R / Rössel, Markus, Vorläufiger Rechtsschutz für Online-Plattform bzgl. Empfehlungssystemen und Werbeverzeichnissen, ITRB 2023, 282-285
OLG Hamm v. 15.8.2023 - 7 U 19/23 / Vogt, Aegidius, Kein immaterieller Schadensersatz trotz Daten-Scrapings, ITRB 2023, 285-287
OLG Brandenburg v. 4.5.2023 - 1 U 11/22 / Oelschlägel, Kay, Zulässige Datenspeicherung bei Wirtschaftsauskunftei, ITRB 2023, 287-288
OLG Frankfurt v. 19.4.2023 - 13 U 82/22 / Oelschlägel, Kay, Investition in Krypto-Währungen aus Gefälligkeit, ITRB 2023, 288-289
LG Bonn v. 28.6.2023 - 1 O 79/21 / Rössel, Markus, Verstoß von gesund.bund.de gegen das Gebot der Staatsferne der Presse, ITRB 2023, 289-291
LG Frankenthal v. 22.5.2023 - 6 O 18/23 / Wübbeke, Michael, Beweislast bei negativer Bewertung in Onlineportal, ITRB 2023, 291-292
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
Lejeune, Mathias, Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach Einführung des GeschGehG – ein Update, ITRB 2023, 293-299
Hinweise zur Vertragsgestaltung
Burkardt, Rainer / Recha, Jürgen, Der chinesische Standardvertrag und die EU-Standardvertragsklauseln: Rechtsvergleich und Implikationen für den Datenaustausch zwischen China und der EU, ITRB 2023, 299-303
Unternehmen in China, die personenbezogenen Daten an ihre Mutterhäuser bzw. Geschäftspartner in der EU übermitteln wie auch Unternehmen in der EU, die personenbezogenen Daten an ihre Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner in China übermitteln, haben jetzt die Option, zusätzlich zu den EU-Standardvertragsklauseln den chinesischen Standardvertrag als Rechtsgrundlage für eine grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten abzuschließen.
Diese Unternehmen stehen nun jedoch vor der Frage, welche Unterschiede der chinesische Standardvertrag und die EU-Standardvertragsklauseln aufweisen, ob diese parallel verwendet werden können und welche Konsequenzen sich für die Unternehmen daraus ergeben. Antworten gibt der vorliegende Beitrag.
Literaturempfehlungen
Klotz, Isabella, Strafrechtliche Risiken beim Einsatz moderner Technologien für medizinische Therapien, ITRB 2023, 303-304