Heft 12 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ITRB Heft 12 (Erscheinungstermin: 01. Dezember 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, EuGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Cheatsoftware, ITRB 2024, 305

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, EuGH: Zugriff auf Datenträger zu Ermittlungszwecken, ITRB 2024, 305

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, BGH: Keine Panoramafreiheit für Drohnenfotos, ITRB 2024, 306

Scheuch, Brian, BAG: Schadensersatz bei heimlicher Überwachung des Arbeitnehmers durch eine Detektei, ITRB 2024, 306

Scheuch, Brian, OLG Zweibrücken: Beleidigung auch bei geringer Reichweite, ITRB 2024, 306

Scheuch, Brian, OLG Frankfurt: Unzulässige pauschale Gebühr für Ersatz-SIM-Karte, ITRB 2024, 307

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, OVG Berlin-Brandenburg: Keine Eheschließung per Video, ITRB 2024, 307

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, VG Frankfurt/M.: Rechtswidrige Anordnung einer DNS-Sperre durch BaFin, ITRB 2024, 307-308

Rechtsprechung

EuGH v. 4.10.2024 - C-200/23 / Rössel, Markus, Kein Nachweis spezifischer nachteiliger Folgen bei Datenkontrollverlust, ITRB 2024, 308-311

EuGH v. 26.9.2024 - C-768/21 / Kötter, Nicolas, Keine Pflicht der Datenschutzaufsichtsbehörde zum Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, ITRB 2024, 311-312

BGH v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 / Rössel, Markus, Urheberrechtliche Schadensersatzhaftung von Onlinemarktplätzen bei Untätigkeit nach Verletzerhinweis, ITRB 2024, 312-315

KG v. 17.7.2024 - 22 W 25/24 / Trost, Sebastian, Fehlende Gleichwertigkeit einer österreichischen Online-Beurkundung im deutschen Registerverfahren, ITRB 2024, 315-316

OLG Hamm v. 3.5.2024 - 11 U 133/22 / Oelschlägel, Kay, Darlegungs- und Beweislast für G10-Überwachungsmaßnahme, ITRB 2024, 316-317

LG Weiden v. 8.8.2024 - 15 O 573/23 / Kartheuser, Ingemar / Faißt, Manuel, Zulässige Übermittlung von Positivdaten an Auskunftei durch Mobilfunkanbieter, ITRB 2024, 317-318

AG Hamburg v. 17.7.2024 - 916 C 89/22 / Dovas, Maria-Urania, Zulässige Datenverarbeitung bei Gastbestellung, ITRB 2024, 318-320

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Keppeler, Lutz / Thomas, Georg, Definition von KI in der KI-VO: Abgrenzung zu herkömmlicher Software in der Praxis, ITRB 2024, 320-324

Der Beitrag untersucht eine zentrale Frage der KI-VO, nämlich die Abgrenzung zwischen herkömmlicher Software und KI. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Anwendbarkeit der umfangreichen Pflichten der KI-VO. Der Beitrag analysiert dazu die verschiedenen Ansätze und Kompromisse, die der Gesetzgeber im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens gewählt hat, um eine klare Definition von KI zu finden. Trotz der Bemühungen bleibt die Abgrenzung schwierig und führt zu erheblichen Unsicherheiten in der Praxis. Unternehmen sollten daher von einer weiten Auslegung des Begriffs des KI-Systems ausgehen und entsprechende Vorkehrungen treffen, um den Anforderungen der KI-VO gerecht zu werden.

Ernst, Stefan, EU-Verordnung über allgemeine Produktsicherheit (GPSR): Bedeutung für den Onlinehandel, ITRB 2024, 324-325

Die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit soll gewährleisten, dass (auch weiterhin) nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Zum 13.12.2024 läuft die Übergangsfrist für ihre unmittelbare Anwendbarkeit ab. Sie richtet sich zwar in erster Linie an die Produkthersteller, es besteht aber auch Umsetzungsbedarf für die Lieferkette, insb. im E-Commerce. Bis dahin müssen also auch Onlinehändler ihre gegenüber der alten Gesetzeslage (RL 2021/95/EG – ProdSG) erweiterten Anforderungen umgesetzt haben.
Der Beitrag gibt einen Überblick für kleinere Onlinehändler. Die Betreiber von Online-Marktplätzen haben noch weitergehende Pflichten zu beachten. Dies gilt erst recht für die Produkthersteller, deren Pflichten vorliegend aber nur insoweit berücksichtigt werden, als sie zu abgeleitetem Handlungsbedarf bei Onlinehändlern führen.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Söbbing, Thomas, KI-VO und Vertragsgestaltung, ITRB 2024, 326-329

Die KI-Verordnung soll einen umfassenden rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Technologien schaffen. Ein zentraler Aspekt der Verordnung ist Art. 25 Abs. 4 KI-VO, der besondere Verpflichtungen für Anbieter von KI-Systemen gegenüber ihren Nutzern formuliert. Dieser Artikel adressiert insb. die Frage, welche vertraglichen Anforderungen Juristen beim Einsatz von KI-Systemen in Zukunft berücksichtigen müssen.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, Nulla poena sine culpa bei DSGVO-Bußgeldern?, ITRB 2024, 329-330

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom