Heft 4 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 4 vom 01.04.2012, lesen Sie folgende Beiträge:

Aktuelle Kurzinformationen

  • Fuchs-Galilea, Stefanie, CR – das neue Portal zum IT-Recht, ITRB 2012, 73
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, Buttonlösung zum Schutz vor Abofallen im Internet, ITRB 2012, 73
  • Söbbing, Thomas, BMJ: Gesetzentwurf zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen, ITRB 2012, 73-74
  • Jaeschke, Lars, LG Berlin: Unzulässige Facebook-AGB, ITRB 2012, 74
  • Minnerup, Silke, KG: Kein Bagatellverstoß bei unvollständigem Impressum, ITRB 2012, 74-75
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, Neue Zahlungsmodalitäten bei eBay, ITRB 2012, 75
  • Minnerup, Silke, Erste Zulassungen für De-Mail- Anbieter, ITRB 2012, 75

Rechtsprechung

  • EuGH v. 16.2.2012 - Rs. C-360/10, Keine uneingeschränkten Filterpflichten des Hostingproviders, ITRB 2012, 75-77
  • BGH v. 18.1.2012 - I ZR 187/10, Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Domainherausgabe – gewinn.de, ITRB 2012, 77
  • BGH v. 6.10.2011 - I ZR 6/10, Kein Gebrauchtsoftwarehandel mit Recovery-CD und Echtheitszertifikat, ITRB 2012, 77-79
  • BVerwG v. 12.10.2011 - 6 C 34.10, Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für PC, ITRB 2012, 79
  • OLG Köln v. 22.11.2011 - 15 U 91/11, Laienprivileg für privates Internetforum, ITRB 2012, 79-80
  • OLG Köln v. 30.9.2011 - 6 U 54/11, Örtliche Zuständigkeit bei Wiederholungsgefahr, ITRB 2012, 80-81
  • OLG Dresden v. 13.9.2011 - 5 U 236/11, Kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Programmierer, ITRB 2012, 81-82

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Auer-Reinsdorff, Astrid, Betrieb und Nutzung von Blogs, ITRB 2012, 82-84

Seit Mitte der 90er Jahre hat sich der Einsatz von Blogs, die ursprünglich als private Webtagebücher einzelner Personen betrieben wurden, erheblich weiterentwickelt. Blogs dienen der Kommunikation in Interessengruppen, der Information sowie der kommerziellen Produktbewerbung. Provider stellen die Applikation in Form von Software as a Service (SaaS) bereit, weshalb die Erweiterung der Funktionalität eines Webangebots mit der einfach zu administrierenden Lösung weit verbreitet ist und nicht mehr den Betrieb eines eigenen Webservers erfordert.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Schöttler, Ingo / Diekmann, Christian, Typische Haftungsklauseln in IT-AGB, ITRB 2012, 84-89

Trotz zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen und umfangreicher Literatur zur Regelung von Haftungsfragen in AGB ist zu konstatieren, dass immer noch eine Vielzahl von Hard- und Softwarelieferanten sowie Dienstleister auf dem Gebiet der Softwarepflege und Wartung in der Praxis kritisch zu betrachtende Formulierungen in ihren AGB verwenden. Dabei scheint es, als würde verhältnismäßig leichtfertig mit den rechtlichen und praktischen Konsequenzen derartiger Klauseln umgegangen. Auch ist der Erfindungsreichtum in Bezug auf neue, “originelle” Formulierungen groß. Einige in der täglichen Praxis häufig auftretende Klauseln und ihre Folgen, speziell im B2B-Bereich und in Bezug auf Haftungsausschlüsse sowie -begrenzungen, sollen im Folgenden vorgestellt, entsprechend kommentiert sowie mit konkreten Tipps für die tägliche Beratungspraxis ergänzt werden.

Lejeune, Mathias, Kooperationsverträge zur Entwicklung von Softwareprodukten: Vertragspflichten und Nutzungsrechte, ITRB 2012, 89-92

In der globalisierten und arbeitsteiligen Wirtschaft ist neben der klassischen Aufgabenverteilung zwischen dem Auftraggeber, der dem Auftragnehmer entsprechende Vorgaben macht, und dem Auftragnehmer, der diese Vorgaben umsetzt, immer stärker eine Zusammenarbeit gefragt, bei der beide Parteien gemeinsam an der Lösung eines technischen Problems arbeiten (zu hier nicht aufgegriffenen neuen Programmiertechniken wie z.B. agilem Programmieren oder Scrum s. etwa , ITRB 2010, 114, , ITRB 2010, 44, und , ITRB 2010, 18).Gegenstand dieser Darstellung sind Verträge, bei denen die Parteien durch gemeinschaftliche Entwicklung ein Softwareprodukt erstellen oder ein technisches Problem auf dem Gebiet des IT-Rechts lösen. Der vorliegende Aufsatz zeigt die wesentlichen Vertragspflichten auf und erläutert die mit der Gewährung entsprechender Nutzungsrechte zusammenhängenden Fragen. In einer der folgenden ITRB-Ausgaben werden die zugehörigen kartellrechtlichen Hintergründe geschildert und die Aspekte beleuchtet, die bei internationaler Zusammenarbeit zu beachten sind.

Intveen, Michael, Verträge über die Vermietung und Pflege von Software, ITRB 2012, 93-95

Softwareüberlassung auf Dauer oder auf Zeit, Lieferung von Software mit oder ohne Datenträger, Übertragung von Eigentum oder (lediglich) Einräumung von Nutzungsrechten an der Software – die Diskussion um den in § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG geregelten sog. Erschöpfungsgrundsatz reißt in Rechtsprechung und Literatur nicht ab. Seit einiger Zeit lässt sich insb. bei den marktführenden Herstellern von Standardsoftware die Tendenz beobachten, Software nicht mehr gegen Einmalvergütung auf Dauer (im Rahmen eines nach Kaufrecht zu beurteilenden Vertrags), sondern gegen wiederkehrende Vergütung auf Zeit (auf der Grundlage eines Mietvertrags) zu vertreiben. Schwierigkeiten scheint in diesem Zusammenhang bislang die Frage zu bereiten, ob und in welchem Umfang zusätzlich zur Vermietung eine Vereinbarung über die Pflege der Software geschlossen werden kann, wie dies bislang bei der kaufweisen Überlassung der Regelfall ist. Der Beitrag befasst sich mit einigen sowohl für die Lieferanten- als auch die Anwenderseite im Rahmen der mietweisen Überlassung von Software und deren Pflege auftretenden rechtlichen Fragestellungen.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Weitergabe gebrauchter SSL-Software, ITRB 2012, 95-96

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 23.03.2012 13:24