Heft 4 / 2013

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 4, Erscheinungstermin: 15. April 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Seegel, Alin, Die Insolvenzfestigkeit von Lizenzen und Lizenzverträgen, Update nach BGH “Reifen Progressiv” und “M2Trade”: Der gesetzgeberische Handlungsbedarf besteht nach wie vor ungebrochen fort, CR 2013, 205-212
    Neben der Diskussion um die im Ergebnis gescheiterten Reformvorhaben zur insolvenzfesten Ausgestaltung von Lizenzverträgen sind in den Jahren 2009 – 2012 einige höchstrichterliche und instanzgerichtliche Entscheidungen ergangen, die Ausstrahlungswirkung auf die Beurteilung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen haben könnten. Allen voran sind hier die Entscheidungen des BGH “Reifen Progressiv” (BGH, Urt. v. 26.3.2009 – I ZR 153/06 – Reifen Progressiv, CR 2009, 767) und “M2Trade” (BGH, Urt. v. 19.7.2012 – I ZR 70/10 – M2Trade, CR 2012, 572) zu nennen. Ob diesen Entscheidungen tatsächlich die in der jüngsten Literatur propagierten schillernden Auswirkungen auf die Problematik der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen für die in der Praxis wichtige Situation der Insolvenz des Lizenzgebers zukommen, mithin der gesetzgeberische Handlungsbedarf obsolet geworden ist, versucht der vorliegende Aufsatz zu beleuchten (IV. und V.). Zuvor erfolgt eine Bestimmung des Begriffs “Lizenz” (II.) und die insolvenzrechtliche Einordnung des Lizenzvertrags (III.).
  • OLG Nürnberg v. 23.1.2013 - 1 Ws 445/12, OLG Nürnberg: Keine strafbare Datenveränderung durch bloße Benutzung von Dateien des Ex-Arbeitgebers, CR 2013, 212-214
  • OLG Hamm v. 28.11.2012 - 12 U 115/12, OLG Hamm: Urheberrechtliches Leitbild zum Erschöpfungsgrundsatz im Finanzierungsleasing über Standardsoftware, CR 2013, 214-217

Telekommunikationsrecht

  • Coen, Christoph, Zählt ein Handy für die Überwachungskosten als DSL-Anschluss?, Der praktische Regelungsbedarf für das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) am Beispiel der bisherigen Rechtsprechung, CR 2013, 217-222
    Die Entschädigung, die Telekommunikationsunternehmen für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung von Telekommunikation erhalten, richtet sich nach § 23 Abs. 1 Satz 1 JVEG i.V.m. Anlage 3 zum JVEG. Neben einer pauschalen Entschädigung i.H.v. 100 € je Anschluss für die Umsetzung der entsprechenden Anordnungen (Nr. 100 der Anlage 3 zum JVEG) sehen diese Bestimmungen insbesondere einen Betrag vor, der die Leitungskosten für die Ausleitung der erhobenen Daten zu den Strafverfolgungsbehörden abdecken soll. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der Art des überwachten Anschlusses und der Dauer der Überwachung. Eine besondere Kategorie für Mobilfunkanschlüsse enthalten die gesetzlichen Bestimmungen nicht. Verschiedene Mobilfunkbetreiber machen geltend, dass gleichwohl nicht der Grundbetrag, sondern der mehr als doppelt so hohe Betrag für einen “digitalen Teilnehmeranschluss mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit (DSL)” einschlägig sei. Das OLG Frankfurt und das LG Dortmund haben sich dem angeschlossen, ein Verfahren vor dem BGH endete dagegen mit einer Rücknahme des Vergütungsantrags seitens des Telekommunikationsunternehmens, nachdem der Generalbundesanwalt ihm entgegengetreten war. Der Gesetzgeber will nunmehr im Rahmen des geplanten 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes für Klarstellung sorgen.Der Beitrag stellt zunächst die geltende gesetzliche Regelung der Leitungskosten und ihre Ziele vor (I.). Sodann entwickelt er das Defizit dieser Regelung bei deren praktischen Anwendung vor dem Hintergrund divergierender Rechtsprechung (II.) und umreißt die geplante Neuregelung durch das 2. KostRMoG vor (III.). Am Ende stehen einige grundsätzliche Überlegungen zur Rolle von Gesetzgebung und Gesetzesanwendung in diesem Bereich (IV.).
  • BVerwG v. 19.2.2013 - 6 B 37.12, BVerwG: Reichweite des der Missbrauchsvermutung zugrunde liegenden Diskriminierungsverbots, CR 2013, 222-225
  • OLG Köln v. 7.12.2012 - 6 U 69/12, OLG Köln: Wirksame Einwilligung in Werbeanrufe am Ende von Meinungsumfrage – Hausnotruf, CR 2013, 225-227
  • AG Bingen/Rhein v. 17.12.2012 - 22 C 225/11, AG Bingen am Rhein: Sittenwidrigkeit von Datenkosten, CR 2013, 227-228
  • BGH v. 6.12.2012 - III ZR 173/12, BGH: Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr gegenüber neuem Rechtsträger (Mobilfunkunternehmen) nach Verschmelzung, CR 2013, 228
  • BGH v. 19.7.2012 - I ZR 40/11, BGH: Pharmazeutische Beratung über Call-Center, CR 2013, 228
  • LG Bonn v. 1.10.2012 - 11 O 39/12, LG Bonn: Hinweispflicht auf SIM-Lock in Werbung für Mobilfunkangebote, CR 2013, 228

Medienrecht

  • Rössel, Markus, Filterpflichten in der Cloud, Vom Wortfilter der Sharehoster zum Crawler für Linkportale, CR 2013, 229-236
    Der Bedarf und das Angebot von einfachem Online-Speicherplatz für private Zwecke wie auch Zusatzdienste anbietende Cloud-Funktionen erfährt derzeit eine bedeutende Beschleunigung. Auf der anderen Seite sehen sich solche Speicherdienste, wie sie insbesondere Sharehoster bzw. One-Click-Hoster betreiben, zunehmend urheberrechtlichen Haftungsrisiken sowie strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Im Folgenden soll die Frage nach der rechtlichen Verantwortung beim Betrieb entsprechender Speicherdienste unter besonderer Berücksichtigung der ersten zu dieser Problematik ergangenen Entscheidung des I. Zivilsenates (BGH, Urt. v. 12.7.2012 – I ZR 18/11 – Alone in the Dark, CR 2013, 190 m. Anm. ) untersucht werden. Dabei wird zunächst kurz die bisherige Entwicklung beim Sharehosting skizziert (I.) und die Beteiligten der typischen Verbreitungskette beim Sharehosting vorgestellt (II.). Sodann werden die deliktische Haftung (III.) und vor allem die mittelbare Störerhaftung (IV.) eines Sharehosters untersucht.
  • Langer, Eva, Neue Angebote am Online-Games-Markt und das deutsche Glücksspielrecht, CR 2013, 237-242
    Am 24.1.2013 haben zunächst der BGH (BGH, Beschl. v. 24.1.2013 – I ZR 171/10 – digibet) und später am gleichen Tag das Landesparlament in Schleswig-Holstein zwei Entscheidungen zum Glücksspielrecht getroffen, die (wieder einmal) den rechtlichen Rahmen für die Online-Glücksspiellandschaft in Deutschland verändert haben. Unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen entwickelt sich aber auch das Angebot von Spielen und Glücksspielen im Internet stetig weiter fort. Mehr und mehr Angebote im Grenzbereich zwischen unregulierten Spielen und reguliertem Glücksspiel drängen auf den Markt. Dabei scheinen sich aber die rechtlichen Rahmenbedingungen weitgehend unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung des Games-Marktes zu entwickeln. Bei vielen der neuen Angebote ist daher die Frage nach ihrer Zulässigkeit unter glücksspielrechtlichen Gesichtspunkten nicht einfach zu beantworten.Der Beitrag skizziert zunächst den durch die Entscheidung des Landesparlaments in Schleswig-Holstein aktuell entstandenen rechtlichen Rahmen für Glücksspiele in Deutschland (I.). Sodann werden die Hintergründe der Entscheidung des BGH zur Vorlage an den EuGH kurz aufgezeigt (II.), bevor die Angebote von Casual Games und Social Casino Games sowie die Auswirkungen der Einschaltung eines Dienstleisters als Anbieter und Vermittler des Glücksspiels auf dem Online-Glücksspielmarkt näher untersucht und einer differenzierenden rechtlichen Bewertung zugeführt werden (III.).
  • VGH Baden-Württemberg v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12, VGH BW: Vorläufige Verfassungswidrigkeit eines Internet-Prangers für unhygienische Speisegaststätten, CR 2013, 242-247
  • OLG Hamm v. 23.10.2012 - I-4 U 134/12, OLG Hamm: Pflicht zu Hinweis auf Speicherungsmöglichkeit des Vertragstextes im eBay-Shop, CR 2013, 247-249
  • OLG Köln v. 19.10.2012 - 6 U 46/12, OLG Köln: Grundpreisangabe bei amazon, CR 2013, 249-251
  • OLG Hamm v. 30.8.2012 - I-4 U 59/12, OLG Hamm: Registrierungspflicht nach ElektroG für Online-Shop, CR 2013, 251-254
  • VG Schleswig-Holstein v. 14.2.2013 - 8 B 60/12, VG Schleswig-Holstein: Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts auf Facebook, CR 2013, 254-257
  • LG Hamburg v. 29.1.2013 - 310 O 321/12, LG Hamburg: Unterlassungserklärung unter Potestativbedingung unzureichend, CR 2013, 257-260
  • LG Hamburg v. 10.1.2013 - 327 O 438/11, LG Hamburg: Rechtswirkungen eines Klicks auf Like-Button, CR 2013, 260-262
  • AG Bonn v. 9.1.2013 - 113 C 28/12, AG Bonn: Unzulässige eBay-Bewertung, CR 2013, 263
  • BGH v. 5.12.2012 - I ZR 23/11, BGH: AGB-rechtliche Kontrolle der GEMA-Berechtigungsverträge, CR 2013, 263-264
  • OVG Rheinland-Pfalz v. 13.2.2013 - 6 B 10035/13.OVG, OVG Koblenz: Kein Internet-Pranger für Hygienemängel in Gaststätten, CR 2013, 264
  • VG Aachen v. 4.2.2013 - 7 L 569/12, VG Aachen: Vorläufige Verfassungswidrigkeit eines Internet-Prangers für Lebensmittelrechtsverstöße, CR 2013, 264
  • LG Bochum v. 18.12.2012 - 9 S 166/12, LG Bochum: Zulässiger Abbruch von eBay-Auktion bei unverschuldeter Beschädigung, CR 2013, 264-265
  • LG Karlsruhe v. 16.12.2011 - 14 O 27/11 KfH III, LG Karlsruhe: Reichweite deutschen Fernabsatzrechts, CR 2013, 265

Report

  • Rammos, Thanos / Vonhoff, Hans, Cloud Computing und Sozialdatenschutz, Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Cloud Computing-Diensten im Sozialleistungssektor, CR 2013, 265-272
    Für Unternehmen und Behörden, die zum Sozialdatenschutz verpflichtet sind, gibt es im Vergleich zu den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes eine Reihe besonderer Anforderungen, wenn es um den Einsatz von Cloud Computing-Diensten geht. Dieser Beitrag soll diese Anforderungen darstellen und aufzeigen, dass auch im Sozialleistungssektor die Nutzung solcher Technologien möglich und durchaus sinnvoll ist. Zudem wird auf die Frage der Strafbarkeit des Einsatzes von Cloud Computing-Diensten im Zusammenhang mit Daten, die dem Berufsgeheimnisschutz unterliegen, eingegangen. Ausgehend von Definition und Arten des Cloud Computing sowie den generellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Sozialleistungssektor (I.) untersucht der Beitrag im ersten Teil die gesetzlichen Anforderungen nach den Sozialgesetzbüchern für einen datenschutzkonformen Einsatz von Cloud Computing (II.). Im zweiten Teil wird sodann untersucht, ob ein Strafbarkeitsrisiko für Berufsgeheimnisträger i.S.v. § 203 StGB besteht (III.).

Computer und Recht aktuell

  • Funke, Michael, BKartA: Bedenken gegen die Online-Plattform “Germany’s Gold”, CR 2013, R035
  • Funke, Michael, BGH: Betrugsstrafbarkeit wegen Abo-Fallen im Internet, CR 2013, R035-R036
  • Krauß, Friederike, OLG Dresden: Ungefragte Löschung des E-Mail Accounts eines ehemaligen Mitarbeiters unzulässig, CR 2013, R036
  • Weissweiler, Dennis, Bundestag: Beschluss des Leistungsschutzrechts, CR 2013, R036-R037
  • Sturm, Fabian, EuGH: Verbot unautorisierten Streamings durch fremdes Unternehmen, CR 2013, R037-R038
  • Funke, Michael, Bundesregierung: Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken, CR 2013, R038
  • Nietsch, Thomas, Urheberrecht: Neuer Referentenentwurf zum “Dritten Korb”, CR 2013, R038-R039

Report

  • Reitsam, Michael, Buchbesprechungen, E-Bilanz – Erläuterungen von Taxonomiepositionen, Umsetzung von Handlungsspielräumen, Beispiele zum Mapping, CR 2013, R039-R040
  • Kremer, Sascha / Sander, Stefan, Buchbesprechungen, Apps und Recht, CR 2013, R040-R041

Computer und Recht aktuell

  • Conrad, Isabell / Reitsam, Michael, Die neue TT-GVO im Entwurf, CR 2013, R041

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 11.04.2013 13:33