Heft 5 / 2014
In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 5 vom 02.5.2014, lesen Sie folgende Beiträge.
Aktuelle Kurzinformationen
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Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, EuGH: Ungültigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, ITRB 2014, 97
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von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG Berlin: Urheberrechtsverstoß durch isoliertes Keyselling, ITRB 2014, 97-98
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von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG München: Unzulässige GEMA-Sperrtafeln bei YouTube, ITRB 2014, 98
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von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG Frankfurt/M.: Keine kostenpflichtige Telefonnummer in Web-Impressum, ITRB 2014, 98
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Söbbing, Thomas, Vorgaben zum Outsourcing bei Investmentgesellschaften nach Inkrafttreten des KAGB, ITRB 2014, 98-99
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Minnerup, Silke, Forderung einer “Festplattenabgabe“ durch EU-Rechtsausschuss, ITRB 2014, 99
Rechtsprechung
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EuGH v. 17.10.2013 - Rs. C-218/12 / Kartheuser, Ingemar, Keine Kausalität der Ausrichtung einer Internetseite, ITRB 2014, 99-100
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BGH v. 28.1.2014 - VI ZR 156/13 / Engels, Thomas, Kein Anspruch auf Auskunft über Scoreformel, ITRB 2014, 100-101
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BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12 / Aghamiri, Bahram, Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Nutzung von Routenplanern, ITRB 2014, 101-102
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BGH v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12 / Vogt, Aegidius, Entschädigung bei Internetveröffentlichung, ITRB 2014, 102-103
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OLG Hamm v. 17.12.2013 - 4 U 100/13 / Rössel, Markus, Keine Haftung des Domainverwalters für unzureichende Impressumsangaben, ITRB 2014, 103-104
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LG Düsseldorf v. 12.2.2014 - 23 S 111/13 / Vogt, Aegidius, Kein Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation, ITRB 2014, 104-105
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LG Saarbrücken v. 15.1.2014 - 7 O 82/13 / Rössel, Markus, Haftung des Domainregistrars für Urheberrechtsverletzungen, ITRB 2014, 105-106
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VG Hannover v. 28.11.2013 - 10 A 5342/11 / Geuer, Ermano, Verbot des Einscannens von Personalausweisen, ITRB 2014, 106-107
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
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Auer-Reinsdorff, Astrid, 1. Deutscher IT-Rechtstag, IT-Recht 2014–2020, ITRB 2014, 107-108
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Liesegang, Wiegand, IT-Recht 2020 – Technik als Triebkraft, ITRB 2014, 108-109
Die technologische Entwicklung in der IT beschleunigt sich – obwohl bereits auf hohem Niveau – weiter. Der Trend zur Miniaturisierung bei gleichzeitiger Erhöhung der Leistungsfähigkeit hat Bestand. Zudem erheben und verarbeiten immer mehr Geräte Daten. Der Grad der Vernetzung zwischen unterschiedlichsten Geräten und Systemen wird immer höher. In der Softwareentwicklung sind Industrialisierungsansätze erkennbar, allerdings noch nicht mit einem älteren Branchen vergleichbaren Reifegrad. In den nachfolgenden Abschnitten werden, jeweils zu einem Themengebiet, mögliche technische Entwicklungen und entsprechende Erfordernisse hinsichtlich der Weiterentwicklung des IT-Rechts angedeutet.
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Mielchen, Daniela, Big Data im Fahrzeug, Rechtliche Überlegungen zur Kfz-Datenweitergabe, ITRB 2014, 110-111
Grundsätzlich ist die für 2015 geplante serienmäßige Ausstattung von Neuwagen mit E-Call-Einrichtungen zu begrüßen – zumindest soweit sie eine Notruffunktion erfüllen. Skeptisch sollte jedoch den zunehmend realisierbaren Mehrwertdiensten entgegen getreten werden. Insb. bei unzureichender Aufklärung über die Tragweite der Datenweitergabe droht nicht nur eine Verletzung der informationellen Selbstbestimmung. Ebenso ist der verfassungsrechtlich garantierte “nemo tenetur“-Grundsatz in Gefahr, sollten z.B. die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die vom eigenen Fahrzeug gespeicherten Daten haben. Ferner kann es bei Feststellung eines unangepassten Verkehrsverhaltens zu Nachteilen mit Versicherungen kommen.
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Hörl, Bernhard, Schadensersatz für Datenverlust, Deliktische Ansprüche des Dateninhabers auch in der Cloud?, ITRB 2014, 111-113
Die klassische Grundlage für deliktische Ersatzansprüche bei Datenverlust ist das Eigentum am Datenträger: Wer einen fremden Datenträger schuldhaft beschädigt, hat dem Eigentümer den Wert des Datenträgers und der verloren gegangenen Daten zu ersetzen. Einige typische Schadenspositionen beim Datenverlust ordnet die Rechtsprechung als Wiederherstellungskosten (§ 249 Abs. 2 BGB) ein, für andere Positionen gewährt sie lediglich Wertersatz (§ 251 Abs. 1 BGB).Heute werden immer häufiger wichtige Daten nicht lokal auf eigenen Datenträgern gespeichert, sondern im Internet in professionellen (Cloud-)Rechenzentren. Dadurch sinkt das Datenverlustrisiko. Wenn in der Cloud aber doch einmal Daten verloren gehen, so sind nach geltendem Recht deliktische Ansprüche gegen einen Verursacher ungleich schwieriger zu begründen. Dazu fehlt es bislang an einem anerkannten Recht am eigenen Datenbestand.
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Riehm, Thomas, Von Drohnen, Google-Cars und Software-Agenten, Rechtliche Herausforderungen autonomer Systeme, ITRB 2014, 113-115
Ein aktueller Trend der technischen Entwicklung geht unübersehbar in die Richtung “autonom“ handelnder technischer Systeme, von sog. Software-Agenten über “autonome“ Kraftfahrzeuge bis hin zu bewaffneten Flugdrohnen. Je unabhängiger das Verhalten dieser Systeme von konkreten Benutzeraktionen wird, desto schwieriger und zugleich praktisch bedeutsamer wird die Frage, wer für dieses Verhalten rechtlich einzustehen hat. Der Beitrag untersucht die vorhandenen Denkfiguren zur Haftung und Zurechnung auf ihre Eignung für die Anwendung auf autonome Systeme.
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Holländer, Corinna, Auftragsdatenverarbeitung: Aus der Praxis der Aufsichtsbehörden, ITRB 2014, 115-116
In der Praxis der Auftragsdatenverarbeitung für Unternehmen stellen die Datenschutzaufsichtsbehörden immer wieder typische Fehler fest, die auf unzureichenden Kenntnissen der rechtlichen Regelungen beruhen und zu mangelhaften Verträgen führen. Der folgende Beitrag zeigt drei typische fehlerbehaftete Konstellationen auf.
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Buchberger, Andreas, Rechtliche Herausforderungen bei der Markteinführung des automatisierten Fahrens, ITRB 2014, 116-117
Für die Realisierung des automatisierten Fahrens bedarf es neben der schrittweisen technischen Weiterentwicklung der bereits am Markt erhältlichen Fahrerassistenzsysteme auch verstärkter Anstrengungen auf rechtlicher Ebene. So spielen in diesem Kontext neben völkerrechtlichen Regelungen und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften u.a. auch zulassungsrechtliche Fragen eine entscheidende Rolle. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussionen und skizziert das Spannungsverhältnis zwischen Technik und Recht im Bereich des automatisierten Fahrens.
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Bischof, Elke, Formen der Zusammenarbeit im IT-Projekt, Abbildung moderner Projektmethoden in AGB, ITRB 2014, 117-118
Softwareprojekte werden zunehmend im Wege moderner Methoden und agilen Programmierens durchgeführt. Der Beitrag zeigt die Besonderheiten auf und geht auf Vertragstypologie und AGB-Gestaltung ein.
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Albrecht, Jan Philipp, Grundlinien der EU-Datenschutzverordnung, Was dem Europäischen Parlament beim EU-Datenschutz wichtig ist, ITRB 2014, 119-120
Das Europäische Parlament hat am 12.3.2014 seine Position zur geplanten EU-Datenschutzverordnung mit großer Mehrheit bestätigt. Damit ist klar: Die Reform wird kommen. Noch steht allerdings eine Position des Ministerrats aus. Damit es zu einer baldigen Einigung kommen kann, sollten die Mitgliedstaaten die schon lange bekannten roten Linien des Parlaments beachten.
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Schneider, Jochen, Spätfolgen der UsedSoft-Entscheidung des EuGH, Wie sieht die Softwarelizenz 2020 aus? Vorschläge zur Überlassung von Standardsoftware, ITRB 2014, 120-123
Das Ergebnis der Entscheidungen von EuGH und BGH zu UsedSoft ist durch die Bejahung der Online-Erschöpfung klar: Weitergabeverbote sind bei Kauf nicht wirksam. Die Begründungen enthalten jedoch eine Reihe von Auflagen und Problemen, die bislang schwer lösbar erscheinen. Die Reaktion der Anbieter wird zudem stärker auf andere als Kauf-Modelle setzen. In der Folge werden sich bei den Software-Lizenzen weiter neue Entwicklungen ergeben, in Wechselbeziehung zu der Rechtsentwicklung bei anderen digitalen Gütern stehen.
Literaturempfehlung
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Minnerup, Silke, Personalisierte Internetwerbung: Zulässigkeit und Datenschutz, ITRB 2014, 123-124
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 12.05.2014 11:34