Heft 7 / 2015
In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 7, Erscheinungstermin: 15. Juli 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Computerrecht
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Schneider, Jochen, Software als handelbares verkehrsfähiges Gut – “Volumen-Lizenzen“ nach BGH, CR 2015, 413-423
Seit dem 16.6.2015 liegt die Begründung des BGH zu seiner “UsedSoft III“ Entscheidung (BGH, Urt. v. 11.12.2014 – I ZR 8/13, CR 2015, 429, in diesem Heft) vor und sie birgt eine kleine Sensation: Erstmals stellt der BGH ausdrücklich fest, dass sich das Verbreitungsrecht nicht nur hinsichtlich der heruntergeladenen Kopie des Ersterwerbers, sondern auch hinsichtlich derjenigen Kopie erschöpft, die für die Weitergabe an einen Zweiterwerber angefertigt werden muss. Damit ist eine wesentliche Hürde für den Gebrauchtsoftwarehandel aus dem Weg geräumt und die Aufspaltung von Volumenlizenzen zur Weitergabe an Dritte nunmehr möglich.Der Beitrag fasst zunächst die sensationellen Neuerungen durch “UsedSoft III“ zusammen (I.) und spiegelt ihre Relevanz für die Lizenzmethodik (II.). Sodann werden die neuen Vorgaben dieser richterlichen Rechtsfortbildung für die Erschöpfungswirkung und für die Aufspaltbarkeit von Volumenlizenzen sorgfältig analysiert (III.) und der Lösungsansatz des BGH für das bisherige Dilemma des Ersterwerbers bei geplanter Weitergabe vorgestellt (IV.). “UsedSoft III“ führt zu einer neuen Dichotomie der Softwarelizenzen, die vom BGH als “Client-Server-Lizenzen“ und als “Volumen-Lizenzen“ mit unterschiedlichen Rechtsfolgen definiert werden (V.). Schließlich untersucht der Beitrag die praktischen Konsequenzen für die Softwarebranche, die zum einen die Anfertigung und Weitergabe erworbener Softwarelizenzen (VI.) und zum anderen den Lizenz-Einkauf, Konzernlizenzen und Campuslizenzen sowie Fragen des Insolvenzrechts wie der Auditberechtigung (VII.) betreffen. Schließlich arbeitet der Beitrag nicht nur die zentrale Funktion der Verkehrsfähigkeit von Softwarelizenzen heraus und zeigt ihre Auswirkungen auf technische bzw. vertragliche Schutzmaßnahmen auf (VIII.), sondern äußert sich auch konkret zur Subsumption der Lizenzmodelle diverser Anbieter unter die neuen Vorgaben des BGH (IX.).
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Stögmüller, Thomas, Teilbarkeit, Teilerfüllung und Teilrücktritt bei IT-Projekten, CR 2015, 424-429
IT-Projekten wie etwa der Beschaffung, Implementierung und Betrieb eines ERP-Systems liegen meist komplexe Verträge zugrunde und die Projektleistungen werden häufig schrittweise erbracht. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Auftragnehmer Teilleistungen erbringen kann und diese zu einer Teilerfüllung des Vertrages führen. Im Falle von Nichtleistung oder Schlechtleistung eines Teils der geschuldeten Leistungen ist es von Bedeutung, ob und unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber trotz Teilerfüllung vom gesamten Vertrag zurücktreten kann. Der Beitrag zeichnet zunächst die rechtliche Einordnung komplexer IT-Verträge nach (I.) und untersucht dann, unter welchen Voraussetzungen zu erbringende Leistungen teilbar und der Auftragnehmer berechtigt ist, Teilleistungen zu erbringen (II.). Soweit Teilleistungen bewirkt sind und dadurch eine Teilerfüllung eingetreten ist, klärt der Beitrag für den Fall der Nichtleistung oder Schlechtleistung schließlich die Frage, ob das Rücktrittsrecht gem. § 323 Abs. 1 BGB nur den nicht- bzw. schlechterfüllten Teil (Teilrücktritt) oder den gesamten Vertrag (Gesamtrücktritt) betrifft (III.).
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BGH v. 11.12.2014 - I ZR 8/13 UsedSoft III, BGH: Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Vervielfältigungsstücken eines veräußerten Computerprogramms – UsedSoft III, CR 2015, 429-434
BGH v. 8.4.2014 - VIII ZR 81/13, BGH: Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bei fehlender Kennzeichnung defekter Chips auf Wafer, CR 2015, 434-435 -
OLG Hamm v. 26.2.2014 - I-12 U 112/13, OLG Hamm: Lieferung und Anpassung von Hardware und Standardsoftware als Bearbeitung einer Sache i.S.v. § 634a Abs. 1 BGB, CR 2015, 435-437
Telekommunikationsrecht
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Schuster, Fabian / Hunzinger, Sven, Rechtsfragen beim Breitbandausbau durch die öffentliche Hand, CR 2015, 437-444
Sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene wird der zügige Breitbandausbau massiv gefordert und gefördert. Die “Digitale Agenda“ der Bundesregierung hat das Ziel, bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung aller Bürger und Unternehmen mit mehr als 50 Mbit/s zu erreichen. Gerade im ländlichen Raum bestehen aber noch viele sog. “weiße Flecken“, da klassische TK-Netzbetreiber diese Gegenden für unrentabel halten. Die öffentliche Hand, also insbesondere Kommunen, Landkreise und öffentlich-rechtliche Breitband-Initiativen, versuchen daher mittlerweile verstärkt, die Ziele der Digitalen Agenda durch eigene Projekte zu erreichen, die in der Regel eine finanzielle Beteiligung bei der Zusammenarbeit mit privatrechtlichen Unternehmen zum Gegenstand haben. Der Beitrag zeigt auf, welche europarechtlich zulässigen Förderungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen (I.), was bei der Vergabe solcher Aufträge zu beachten ist (II.), welche Rechte und Pflichten der Netzausbau in der Gemeinde nach dem TKG mit sich bringt (III.) und auf welche Fallstricke bei der Vertragsgestaltung mit dem betreibenden TK-Unternehmen zu achten ist (IV.).
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BGH v. 3.7.2014 - III ZR 391/13, BGH: Speicherung dynamischer IP-Adressen, CR 2015, 444-446
Medienrecht
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Elteste, Ulrike, Screen Scraping: Wechselwirkungen zwischen Datenbankrecht und Vertragsrecht, CR 2015, 447-451
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Nach kurzer Darstellung der Interessen der “Screen Scraper“ und der Datenbankbetreiber (I.) untersucht der Beitrag zunächst die Begriffe der geschützten Datenbank und des unzulässigen Eingriffs in das Datenbankrecht sui generis im Kontext des Screen Scraping (II. und III.) sowie Fragen des anwendbaren Rechts (IV.). Abschließend (V. und VI.) wird erläutert, warum insbesondere im Ausland ansässige Datenbankbetreiber stärker auf vertragliche Regelungen setzen.
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EuGH v. 5.3.2015 - Rs. C-479/13, EuGH: Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf E-Books, CR 2015, 452-453
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BAG v. 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13, BAG: Schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers für Foto oder Video auf Unternehmerwebsite, CR 2015, 453-457
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BGH v. 25.11.2014 - X ZR 105/13, BGH: Sicherungsschein bei Internet-Reisevermittlung, CR 2015, 457-458
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BGH v. 24.9.2014 - I ZR 35/11, BGH: Unbefugte Weitergabe von Hotelinnenaufnahmen von Homepage – Hi Hotel II, CR 2015, 458-462
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OLG Hamm v. 24.3.2015 - 4 U 30/15, OLG Hamm: Telefon-Nr. als Pflichtangabe in Widerrufsbelehrung, CR 2015, 462
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OLG Hamburg v. 2.2.2015 - 5 W 47/13, OLG Hamburg: Sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers zur Widerlegung der Täterschaftsvermutung, CR 2015, 462-464
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LG Hamburg v. 28.1.2015 - 416 HKO 163/14, LG Hamburg: Keine Einblendung von Preisvergleichen durch kostenlose Antivirus-Software im Online-Shop, CR 2015, 464-466
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AG Dortmund v. 28.4.2015 - 425 C 1013/15, AG Dortmund: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts durch Auswahl einer Gestaltungsvariante, CR 2015, 466-468
Report
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Schreiber-Ehle, Sabine, Dokumentation in Softwareerstellungsverträgen, CR 2015, 469-481
Die Überlassung eines Softwareproduktes ohne Dokumentation birgt unwägbare Risiken bezüglich der Ausübung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs durch den Erwerber. Wenn das Wissen über eine Software mangels schriftlicher Unterlagen lediglich in den Köpfen einzelner Personen gespeichert ist, kann eine auf Software basierende Geschäftsgrundlage von heute auf morgen entfallen.Die Bedeutung der Dokumentation in Softwareprojekten wird von vielen Beteiligten erst erkannt, wenn es zum Rechtstreit oder zu wirtschaftlichem Schaden kommt.Eine nachträgliche Herstellung einer Dokumentation ist in vielen Fällen genauso aufwendig wie die Neuerstellung der Software. Aus diesem Grund sollte bei der Vertragsgestaltung geregelt werden, welche Dokumentationen zu erstellen sind.Dieser Beitrag erläutert die fachlichen Hintergründe der Softwareerstellungs-Dokumentation und ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Nutzung einer Software samt Programmquellen bezüglich Investitionsschutz und Risiken.Zunächst wird in diesem Artikel die Bedeutung der Dokumentation bezüglich der Situation bei Gericht erläutert, um anschließend die weit verbreiteten Varianten der Dokumentationsarten entlang ihrer Historie einzuführen (I.–II.). Im Rahmen eines Überblicks der Dokumentationsarten werden gebräuchliche Dokumentationen anhand eines Beispiels vorgestellt (III.–IV.). Die ausgewählten Dokumentationsarten spiegeln den derzeitigen Stand der Technik wider. Für verschiedene Leistungsarten bei der “Übergabe“ eines Softwareentwicklungsleistung bietet diese Abhandlung Checklisten, die sicherstellen, dass alles wichtige übergeben wurde (V.).
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Beck, Susanne / Meinicke, Dirk, Stellungnahme der DGRI zum Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei (Drucks. 18/1288) (RefE), CR 2015, 481-484
Auf Initiative Hessens hat der Bundesrat im April 2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Bestrafung der Datenhehlerei in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 18/1288). Inzwischen liegt auch ein Referentenentwurf vor, als Teil des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Entwurf vom 15.5.2015). Der “Fachausschuss Strafrecht“ der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) hat sich mit der materiell-rechtlichen und prozess-rechtlichen Seite des Gesetzesentwurfs mit Blick auf die Datenhehlerei befasst. Dieser Straftatbestand hängt inhaltlich nicht zwingend mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung zusammen, wird von den Autoren als nicht unproblematisch angesehen und hier deshalb gesondert analysiert.
Computer und Recht aktuell
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Grenzer, Matthis, EuGH: Klageabweisung gegen Verordnungen zum Einheitspatent, CR 2015, R71
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Sturm, Fabian, EuGH: Kein Zwang zu Beteiligung an Sozialtarifen für Mobilfunkdiensteanbieter, CR 2015, R71-R72
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Grenzer, Matthis, BVerwG: Zur Kostenerstattung bei Verlegung von Telekommunikationslinien wegen des Baues einer U-Bahn, CR 2015, R72-R73
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Kempe, Nils, BVerwG: Klage eines Zulieferers von Fernsehprogrammbeiträgen gegen Programmänderungsverlangen zulässig, CR 2015, R73
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Grenzer, Matthis, LG München I: Internet-Werbeblocker “AdBlock Plus“ nicht wettbewerbswidrig, CR 2015, R73-R74
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Hrube, Mandy, EuGH: Zur Urheberrechtsverletzung bei Werbung für urheberrechtlich geschützte Werke, CR 2015, R74
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Kempe, Nils, VG Aachen: Entlassung eines Kommissaranwärters wegen Äußerungen bei WhatsApp, CR 2015, R75
Report
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Zahrnt, Christoph, BuchbesprechungenBieterstrategien im Vergaberecht: Wie erhalte ich öffentliche Aufträge? Wie funktioniert die Vergabe öffentlicher Aufträge?, CR 2015, R75
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.07.2015 15:25