Heft 8 / 2015
In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 8 vom 1.8.2015, lesen Sie folgende Beiträge.
Aktuelle Kurzinformationen
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Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, BGH: Keine Vergütungspflicht für Musik in Zahnarztpraxen, ITRB 2015, 177
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Fuchs-Galilea, Stefanie, BGH: Keine telekommunikationsrechtlichen Fallbearbeitungen für FA Urheber- und Medienrecht, ITRB 2015, 177-178
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von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, Panoramafreiheit in der EU, ITRB 2015, 178
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Minnerup, Silke, Neues Grenzkontrollsystem am Flughafen Frankfurt im Test, ITRB 2015, 178
Rechtsprechung
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BGH v. 27.11.2014 - I ZR 124/11 / Rössel, Markus, Objektive Zweckbestimmung zur Umgehung technischer Maßnahmen, ITRB 2015, 178-180
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OLG Dresden v. 1.4.2015 - 4 U 1296/14 / Kunczik, RA Dr. Niclas, Störerhaftung für anonymen Mikroblogeintrag, ITRB 2015, 180
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OLG München v. 23.10.2014 - 29 U 2626/14 / Vogt, Aegidius, Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen, ITRB 2015, 181
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LAG Düsseldorf v. 12.1.2015 - 9 TaBV 51/14 / Aghamiri, Bahram, Kein Mitbestimmungsrecht beim Betrieb einer Facebook-Seite, ITRB 2015, 182-183
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LG München I v. 27.5.2015 - 37 O 11843/14 / Rössel, Markus, Zulässiger Werbeblocker mit Whitelist, ITRB 2015, 183-184
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LG Frankfurt/M. v. 18.3.2015 - 3-08 O 136/14 / Engels, Thomas, Wettbewerbswidrigkeit von UberPop, ITRB 2015, 184-185
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LG Frankfurt/M. v. 18.2.2015 - 2-06 O 431/14 / Elteste, Thomas, Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor Herausgabe von Software-Seriennummern, ITRB 2015, 185-187
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LG Hamburg v. 28.1.2015 - 416 HKO 163/14 / Vogt, Aegidius, Keine Einblendung von Preisvergleichen im Onlineshop eines Dritten, ITRB 2015, 187-188
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
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Tsimikalis, Stefanos, Cross Border E-Commerce: Griechenland, ITRB 2015, 188-191
Der elektronische Geschäftsverkehr gewinnt zunehmend an Bedeutung, was zur Folge hat, dass etablierte Marktgegebenheiten auf neue Grundlagen gestellt werden. Diese Entwicklung fordert den Gesetzgeber heraus, den neuen Umständen gerecht zu werden und einen zeitgemäßen Rahmen zu schaffen, der die reibungslose Abwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs unter Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher gewährleistet. In Griechenland wurde ein solcher Rechtsrahmen bereits 2003 geschaffen.
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Hinrichs, Ole / Becker, Moritz, Connected Car vs. Privacy – Teil 2, ITRB 2015, 191-196
Aus der Analyse des Status Quo der Datenverarbeitung in modernen Kraftfahrzeugen und der derzeitigen datenschutzrechtlichen Grundlagen in Deutschland im ersten Teil dieses Beitrags (/, ITRB 2015, 164), die zu dem Zwischenergebnis geführt hat, dass alle in vernetzten Fahrzeugen generierten Daten einen Personenbezug aufweisen können, werden im zweiten Teil praktikable Vorschläge abgeleitet, wie beim Einsatz moderner Technologien im Automobil datenschutzrechtlichen Anforderungen konkret Rechnung getragen werden kann.
Hinweise zur Vertragsgestaltung
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Witte, Andreas, UsedSoft III: Volle Verkehrsfähigkeit von Software, ITRB 2015, 196-199
Mit der Entscheidung UsedSoft III hat der BGH in Fortführung seiner Rechtsprechung zu UsedSoft II (BGH, Urt. v. 17.7.2013 – I ZR 129/08, CR 2014, 168 = ITRB 2014, 75) und der inzwischen 14 Jahre alten OEM-Entscheidung (BGH, Urt. v. 6.7.2000 – I ZR 244/97 -OEM-Version, BGHZ 145, 7) klargestellt, dass außerhalb serverbasierter Lizenzmodelle jede Form des käuflichen Erwerbs eigenständiger Kopien eines Computerprogramms zu einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts an jeder einzelnen Kopie führt, weshalb Volumenlizenzen an solchen Produkten zukünftig aufgespalten werden dürfen.Die eigentliche Sprengwirkung der Entscheidung liegt allerdings darin, dass vertragliche Nutzungsbeschränkungen nicht zur Definition der bestimmungsgemäßen Nutzung herangezogen werden dürfen, wenn sie die Verkehrsfähigkeit der Software beeinträchtigen. Voraussichtlich wird es demnächst ähnlich wie in der auf die Frage der Zulässigkeit von Kopierschutzmechanismen bei Computerspielen zugeschnittenen Nintendo-Entscheidung des EuGH (EuGH, Urt. v. 23.1.2014 – Rs. C-355/12, CR 2014, 224) auf eine Abwägung im Einzelfall ankommen, welche Wirkungen eine entsprechende Vertragsklausel auf die Veräußerbarkeit der Software hat (, CR 2015, 413).
Literaturempfehlungen
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Höltge, Julia, Rechtliche Zulässigkeit von AdBlockern, ITRB 2015, 199-200
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 24.09.2015 10:52