Heft 1 / 2016
In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 1 vom 1.1.2016, lesen Sie folgende Beiträge.
Aktuelle Kurzinformationen
von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, EGMR: Menschenrechtswidrige Internetsperre in der Türkei, ITRB 2016, 1
Minnerup, Silke, BGH: Posterlounge, ITRB 2016, 1
Minnerup, Silke, Österreich: Einigung über Speichermedienvergütung, ITRB 2016, 1
Söbbing, Thomas, IFRS – Neue Regelungen zur Bilanzierung von Software, ITRB 2016, 2
Rechtsprechung
- EuGH v. 1.10.2015 - Rs. C-230/14 / Kartheuser, Ingemar, Anwendbares Datenschutzrecht bei Verkauf von Immobilien im Internet, ITRB 2016, 2-3
- BGH v. 16.4.2015 - I ZR 69/11 / Rössel, Markus, Elektronische Leseplätze II, ITRB 2016, 3-5
- OLG Düsseldorf v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14 / Kunczik, Niclas, Verwirkung einer Vertragsstrafe wegen unterlassenen Google-Löschungsantrags, ITRB 2016, 5
- OLG Saarbrücken v. 17.6.2015 - 5 U 56/14 / Vogt, Aegidius, Zulässige Abbildung eines Anwesens in Immobilienportal, ITRB 2016, 5-6
- OLG Zweibrücken v. 10.7.2015 - 6 W 11/15 / Rössel, Markus, Gutachtenkosten bei Filesharing, ITRB 2016, 6-7
- LG Kiel v. 19.5.2015 - 8 O 128/13 / Elteste, Thomas, Unangemessene Bedingungen für die Auszahlung des Restguthabens bei Prepaid-Vertrag, ITRB 2016, 7-8
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
Backu, Frieder / Bayer, Irene, Unternehmenskauf aus IT-rechtlicher Sicht: Grundlagen, ITRB 2016, 9-13
Der Kauf eines Unternehmens ist komplex und berührt eine Vielzahl von Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Vertragsgegenstand ist nicht der Kauf einer einzelnen Sache, sondern der Erwerb einer Vielzahl von Vermögensgegenständen und Rechtsbeziehungen. Der Einzug der Informationstechnologie in nahezu alle Lebensbereiche sowie deren Bedeutung innerhalb der Organisation des Unternehmens oder des Konzerns führen dazu, dass Gesichtspunkte des IT- und IP-Rechts beim Unternehmenskauf einen immer größeren Stellenwert haben. Dies gilt in zunehmendem Maße nicht nur für Unternehmen, die in der Informationstechnologie tätig sind.Der nachfolgende Beitrag soll die Serie “Unternehmenskauf aus IT-rechtlicher Sicht“ eröffnen und einen Überblick über die damit verbundenen Fragen und Schnittstellen geben. Weitere Beiträge werden sich z.B. den Themen Datenschutz sowie Ablauf und Durchführung einer Due Diligence jeweils aus Sicht des IT- und des IP-Rechts widmen.
Gabriel, Ulrich / Cornels, Jann Hendrik, Neue Rechtsfragen im Zusammenhang mit Live-Streaming-Angeboten, ITRB 2016, 14-16
In den letzten Jahren ist die technische Entwicklung rasant vorangeschritten. Dies gilt vor allem für die Informationstechnologie; in fast jeder Hosentasche steckt nun ein Smartphone. Die hohen Rechenkapazitäten der Serverfarmen dieser Welt und moderne Mobilfunkstandards wie LTE erlauben es, anspruchsvolle Multimedia-Anwendungen mobil zu nutzen. In diese Kategorie fallen auch die sog. Live-Streaming-Dienste. Sie sind nicht ganz neu, seit kurzer Zeit können aber auch private Nutzer mittels App nicht nur Töne und Bilder, sondern auch Videos streamen. Die damit verbundenen rechtlichen Probleme wurden bisher wenig begutachtet. Dieser Beitrag beleuchtet die unterschiedlichen Problemkomplexe in Bezug auf ein Thema, das wohl bereits in naher Zukunft auch durch leistungsstarke Bildanalyseprogramme, qualitativ sehr gute Streams sowie eine kritische Nutzermasse mit dem Ergebnis ubiquitärer Verfügbarkeit geprägt sein und damit stets neue Rechtsfragen aufwerfen wird.
Hinweise zur Vertragsgestaltung
Bischof, Elke / Intveen, Michael, Neue EVB-IT Musterverträge der öffentlichen Hand für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware: EVB-IT Pflegevertrag S, ITRB 2016, 17-23
Am 1.5.2002 war der Vertragstyp EVB-IT Überlassung (Typ A) in Kraft getreten. Zum 1.3.2003 folgte dann der Vertragstyp EVB-IT Pflege S (, ITRB 2003, 128; , ITRB 2003, 107; /, CR 2003, 161). Die beiden 2015 neu gefassten Vertragstypen EVB-IT Überlassung (Typ A) und EVB-IT Pflege S beinhalten eine Anpassung an die in den letzten Jahren zwischen der öffentlichen Hand und den Vertretern des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) verhandelten EVB-IT Vertragsstandards. Zudem wurden u.a. Vertragsklauseln aufgenommen, die die Anforderungen an Vertraulichkeit und Sicherheit verschärfen und dadurch ausschließen sollen, dass in gelieferter Software verdeckte oder unerwünschte Funktionen enthalten sind. Nutzerhinweise zu beiden Vertragstypen sind noch nicht vorhanden, aber für demnächst angekündigt.Nachdem sich die Autoren in der letzten Ausgabe mit dem Vertragsmuster EVB-IT Überlassung (Typ A) (Version 2.0 v. 16.7.2015) befasst haben (/, ITRB 2015, 290), stellen sie hier einzelne wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen des neu gefassten Vertragsmusters EVB-IT Pflege S (ebenfalls Version 2.0 v. 16.7.2015) gegenüber der bisherigen Version sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Auftragnehmersicht samt einem Fazit zur den beiden Neufassungen vor. Wiederum werden zu Beginn der einzelnen Gliederungspunkte zunächst die jeweiligen neuen Regelungsinhalte “neutral“ aufgezeigt. Anschließend folgen dann die jeweiligen “Sichtweisen“ zu den einzelnen neuen Regelungen.
Literaturempfehlungen
Höltge, Julia, “Bestimmbarkeit“ bei Big Data-Analyseverfahren, ITRB 2016, 23-24